Gericht erklärt Beschlüsse auf Fresenius-HV für nichtig
02.02.2010 - 17:30
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Fresenius SE hat eine Schlappe im Rechtsstreit mit Gabriele Kröner erlitten, der ehemaligen Aufsichtsrätin des Unternehmens und Stieftochter der Firmengründerin Else Kröner. Das Landgericht Frankfurt gab an diesem Dienstag einer Anfechtungsklage eines Klägers gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 2009 in allen Punkten statt und erklärte die diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse für nichtig, wie der Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt Meinrad Wösthoff zu Dow Jones Newswires sagte.
Unter anderem ging es in der Klage um die Nichtigkeit der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat bei der Hauptversammlung am 8. Mai 2009. Daneben seien auch die Beschlüsse zur Schaffung neuen genehmigten Kapitals für nichtig erklärt worden, erläuterte der Richter. Die Hauptversammlung hatte die Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit gebilligt.
Im Rahmen der Hauptversammlung sei nicht in ausreichendem Maße Auskunft erteilt worden, begründete das Gericht unter anderem seine Entscheidung. Die Klage eines weiteren Klägers sei dagegen aus formalen Gründen zurückgewiesen worden, sagte Wösthoff. Welche der beiden Klagen Gabriele Kröner zuzuordnen ist, sagte der Richter nicht. Gabriele Kröner liegt seit mehr als einem Jahr im Streit mit dem Testamentsvollstrecker und stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Dieter Schenk, der den Nachlass von Else Kröner verwaltet und dem sie unter anderem einen Interessenkonflikt vorwirft. Sie kritisiert unter anderem die Doppelfunktion Schenks als Aufsichtsratsmitglied sowie Testamentsvollstrecker und Verwaltungsratschef der Else-Kröner-Fresenius-Stiftung, des Großaktionärs mit 60% des stimmberechtigten Kapitals. Der Stiftung hatte Else Kröner testamentarisch ihr gesamtes Vermögen vermacht.
Ein Fresenius-Sprecher kündigte an, das Unternehmen werde nun den juristischen Weg weiter beschreiten und gegen das Urteil Berufung einlegen. "Die Entscheidung des Gerichts nehmen wir zur Kenntnis, halten diese aber nicht für richtig", erklärte er.
Webseite: www.fresenius.de
-Von Heide Oberhauser-Aslan, Dow Jones Newswires; +49 (0)69 29 725 113,
heide.oberhauser@dowjones.com
DJG/hoa/smh/jhe
Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de
(END) Dow Jones Newswires
February 02, 2010 11:30 ET (16:30 GMT)
Copyright (c) 2010 Dow Jones & Company, Inc.