Anleihen des Bundes
Die öffentliche Hand bedient sich zur Finanzierung ihres Kapitalbedarfs einer Reihe von Kapitalmarktinstrumenten. Dazu zählen die öffentlichen Anleihen des Bundes (d.h. der Bundesrepublik Deutschland), seiner Sondervermögen (z.B. Deutsche Bahn) sowie die von den Gebietskörperschaften (Bundesländer, Städte und Gemeinden) begebenen Anleihen.
Der Bund begibt neben Bundesanleihen (Laufzeit 10 bis 30 Jahre), Bundesobligationen (Laufzeit ca. 5 Jahre) und Bundesschatzanweisungen (Laufzeit bis ca. 2 Jahre) auch Bundesschatzbriefe sowie Finanzierungs schätze. Die beiden letztgenannten Anleiheformen werden nicht an der Börse gehandelt.
Die Bundesbank interveniert einmal täglich zwischen 11.00 und 13.00 Uhr während des Fixings (Feststellung des Kassakurs). Durch die Markt- bzw. Kurspflege der Bundesbank wird eine höchstmögliche Liquidität dieser Anleihen gewährleistet.
| Vorteile: | Länderrating AAA Hohe Bonität des Staates (Bundesrepublik Deutschland) Gesamtes Steuervermögen als Sicherheit |
| Nachteil: | Zinsänderungsrisiko bei Verkauf der Anleihe vor Fälligkeit |
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