FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG), § 8 Abs. 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass das Unternehmen Associates of Lions & Partners AG keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (26.02.2021)
Quelle: dpa-AFX

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BaFin News: Associates of Lions & Partners AG: BaFin ermittelt gegen die Associates of Lions & Partners AG
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