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DGAP-Adhoc: Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb durch die BaFin
| Quelle: Dow Jones Newsw... | Lesedauer etwa 3 min.
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DGAP-Ad-hoc: Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des
steuerberatenden Berufs VVaG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden
Berufs VVaG: Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb durch die BaFin
2020-02-13 / 11:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad hoc Mitteilung
Identität des Emittenten Deutsche Steuerberater-Versicherung
Pensionskasse des steuerberatenden
Berufs VVaG
Poppelsdorfer Allee 24
53115 Bonn
ISIN DE000A13R483
WKN A13R48
Identität der mitteilenden Petra Albrecht, Vorstand
Person p.albrecht@ds-versicherung.de
0228/98213-52
Martin Bollmann, Vorstand
m.bollmann@ds-versicherung.de
0228/98213-60
Insiderinformation
*Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014*
*Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb durch die BaFin*
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der
Emittentin wie bereits angekündigt (siehe dazu Ad-hoc-Mitteilung vom
12.11.2019) nunmehr mit Bescheid vom 06.02.2020, der Emittentin zugegangen
am 12.02.2020, gemäß § 135 Abs. 2 VAG die Genehmigung des vorgelegten
Finanzierungsplans verweigert und infolgedessen die Erlaubnis der Emittentin
zum Geschäftsbetrieb gemäß § 234f Abs. 4 S. 2, 1.Fall VAG widerrufen.
Anders als zunächst von der BaFin angekündigt wurde allerdings die sofortige
Vollziehbarkeit des Bescheides nach § 80 Abs. 2 S.1 Nr. 4 VwGO nicht
angeordnet. Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig. Die Emittentin wird
nun rechtliche Schritte gegen diese Anordnungen der BaFin prüfen.
Diese Information ist kursrelevant, weil sie unmittelbar die Erfüllung der
Verpflichtungen der Emittentin betrifft, die mit den begebenen
Inhaberschuldverschreibungen verbunden sind.
Gemäß § 304 Abs. 5 VAG dürfen von der Emittentin keine neuen
Versicherungsverträge mehr abgeschlossen und früher abgeschlossene weder
erhöht noch verlängert werden. Faktisch führt dies zu einer dauerhaften
Untersagung des Neugeschäfts.
Gemäß § 304 Abs. 6 S. 1 VAG wirkt der Widerruf der Erlaubnis für den
gesamten Geschäftsbetrieb außerdem wie ein Auflösungsbeschluss, wobei
bestehende Versicherungsverträge vom Widerruf der Erlaubnis unberührt
bleiben und ordnungsgemäß durchzuführen und abzuwickeln sind. Bei den
begebenen Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um nachrangige
Verbindlichkeiten der Emittentin. Gemäß dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 S.
1 und S. 2 der Anleihebedingungen stehen die Inhaberschuldverschreibungen
u.a. im Falle der Auflösung oder Liquidation nicht nachrangigen Ansprüchen
aller anderen Gläubiger im Rang nach. Zahlungen auf die
Schuldverschreibungen dürfen daher erst erfolgen, wenn alle Ansprüche
anderer Gläubiger - einschließlich der Versicherungsnehmer - gegen die
Emittentin aus nicht nachrangigen Verbindlichkeiten vollständig befriedigt
sind. Zahlungen an die Anleihegläubiger dürfen daher erst nach Abwicklung
sämtlicher bestehender Versicherungsverträge erfolgen.
Bekanntgabe der Insiderinformation 13.02.2020 / 12.00 Uhr
über den Dienstleister
EQS Group AG
Karlstr. 47
80333 München
Bonn, den 13.02.2020
Petra Albrecht Martin Bollmann
2020-02-13 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des
steuerberatenden Berufs VVaG
Poppelsdorfer Allee 24
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: 0228 - 98 213-0
Fax: 0228 - 98 213-11
E-Mail: info@ds-versicherung.de
Internet: www.ds-versicherung.de
ISIN: DE000A13R483
WKN: A13R48
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt
EQS News ID: 974731
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
974731 2020-02-13 CET/CEST
(END) Dow Jones Newswires
February 13, 2020 05:57 ET ( 10:57 GMT)
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