Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)Experten haben sich für die Verlängerung eines bis Ende Oktober befristeten Gesetzes ausgesprochen, das für Anleger Schadensersatzansprüche wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen erleichtert. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag befürworteten Sachverständige neben der Verlängerung auch eine Entfristung und sprachen sich darüber hinaus für eine umfassende Reform aus.
Ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD sieht vor, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bis Ende 2023 verlängert werden soll. Das Gesetz wurde erstmals 2005 eingeführt, um Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug zu ermöglichen. Gerichtliche Entscheidungen wurden damit bindend für alle.
Neuregelung nach Verlängerung nötig
Angesichts einer zersplitterten Regelungslandschaft mit zahlreichen Inkonsistenzen und Unstimmigkeiten sprach Rechtsprofessor Axel Halfmeier von der Leuphana Universität Lüneburg sich dafür aus, in den nächsten Jahren eine Neuregelung des kollektiven Rechtsschutzes auszuarbeiten. Deren Anwendungsbereich sollte dann das gesamte Zivilrecht umfassen, fasste die Bundestagspressestelle seine Stellungnahme zusammen.
Da dies Zeit benötige, sei die geplante Verlängerung des KapMuG zunächst zu begrüßen, erklärte Halfmeier. Eine erneute Befristung bis Ende 2023 erscheine aber sinnlos.
Astrid Stadler von der Universität Konstanz erklärte, es zeichne sich auf europäischer Ebene sehr deutlich eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher ab. Das KapMuG lasse sich unter Übernahme zahlreicher vorhandener Elemente in ein Instrument umstrukturieren, das auch den Maßstäben des EU-Richtlinienentwurfs zur Verbraucher-Verbandsklage ohne weiteres gerecht werde.
Richter uneins über Gesetz
Unterschiedliche Einschätzungen zum Gesetz kamen von den beiden geladenen Richtern. Fabian Richter Reuschle, Richter am Landgericht Stuttgart, erklärte, aus Sicht der Praxis empfehle er eine Entfristung des Gesetzes. Das Verfahren nach dem KapMuG sei einerseits gut angenommen worden und habe die bei seiner Schaffung gehegten Erwartungen grundsätzlich erfüllt. Es könne aber andererseits durch Optimierung in einzelnen wenigen Bereichen, in denen es in der Praxis zu teilweise erheblichen Verfahrensverzögerungen gekommen sei, noch effizienter ausgestaltet werden.
Gregor Vollkommer, Richter am Oberlandesgericht München, machte in seiner Stellungnahme hingegen klar, dass er nicht viel vom KapMuG in seiner gegenwärtigen Struktur hält, so die Pressestelle. Das Gesetz sei "untauglich", es habe weder die Erwartungen auch nur annähernd erfüllt, noch verbänden sich damit Vorteile bei der Abwicklung von Anlegermassenverfahren. Einzig tragfähiger Grund für eine Verlängerung der Geltungsdauer sei die bevorstehende Verabschiedung der EU-Richtlinie, fasste die Pressestelle seine Position zusammen. Es sollte ein Bündel an verschiedenen Instrumenten geschaffen werden, mit denen den unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnissen des kollektiven Rechtsschutzes entsprochen werden könne.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
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END) Dow Jones Newswires
September 09, 2020 10:59 ET ( 14:59 GMT)
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Sachverständige befürworten Verlängerung des Musterverfahrensgesetzes
| Quelle: Dow Jones Newsw... | Lesedauer etwa 3 min.
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