Octapharma AG kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der SNP Schneider-Neureither & Partner SE an
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Octapharma AG kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die
Aktionäre der SNP Schneider-Neureither & Partner SE an
17.05.2023 / 16:50 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG
Heidelberg/Lachen (Schweiz), 17. Mai 2023 - Wolfgang Marguerre, Heidelberger
Unternehmer und Gründer der Octapharma AG, weitet sein Engagement bei der
SNP Schneider-Neureither & Partner SE (SNP) aus. Die Octapharma AG hat heute
ihre Absicht bekanntgegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot
an die Aktionäre der SNP abzugeben und diesen anzubieten, ihre Aktien zu
einem Barkaufpreis von 33,50 Euro je Aktie zu erwerben. Das Übernahmeangebot
wird voraussichtlich außer kartellrechtlichen Angebotsbedingungen keine
weiteren Angebotsbedingungen enthalten. Zusätzlich hat die Octapharma AG
heute mit einem von Petrus Advisers kontrolliertem Fonds eine Vereinbarung
über den Erwerb von rund 9,4 % der ausstehenden SNP-Aktien getroffen. Der
Vollzug bedarf der Freigabe der zuständigen Kartellbehörden.
Nach Vollzug der Vereinbarung werden Wolfgang Marguerre und die Octapharma
AG insgesamt rund 38,22 % der Aktien an der SNP halten.
Mit der Aufstockung der Gesamtbeteiligung von Wolfgang Marguerre und
Octapharma AG sowie dem Übernahmeangebot an die übrigen Aktionäre der SNP
verfolgen Herr Marguerre und die Octapharma AG das Ziel, den
Unternehmenserfolg der SNP nachhaltig zu fördern und die Voraussetzungen
dafür zu schaffen, dass das Management um den CEO Dr. Jens Amail, sich den
Unternehmenszielen als Vorstand mit ganzer Kraft widmen kann,
eigenverantwortlich und in klarer Kompetenzabgrenzung zum Aufsichtsrat als
Kontrollorgan, so wie es das in Deutschland bewährte dualistische
Leitungsbild vorsieht. Dazu soll die SNP in der anstehenden Hauptversammlung
ihr bisheriges auf den verstorbenen Unternehmensgründer Dr. Andreas
Schneider-Neureither zugeschnittenes Leitungssystem vom monistischen System
mit Verwaltungsrat auf das für börsennotierte Gesellschaften übliche
dualistische Leitungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat ändern.
Die SNP, die mit ihren hochmotivierten Mitarbeitern um den neuen CEO Dr.
Amail bestens aufgestellt ist, bewegt sich in einem sich rasant
entwickelnden Marktumfeld, das ihr herausragende Geschäftschancen bietet.
Das derzeitige monistische System, in dem nicht operativ tätige und mit den
tagtäglichen Anforderungen der Unternehmensführung nicht vertraute
Verwaltungsräte die Leitungsmacht im Unternehmen als Nebentätigkeit zu ihren
eigentlichen Berufen oder Tätigkeiten innehaben, dient dem
Unternehmenserfolg gerade nicht. Die rechtliche Kompetenz zur Führung der
SNP muss nach Überzeugung von Herrn Marguerre und der Octapharma AG dort
liegen, wo die SNP unternehmerisch geführt wird. Die Rückkehr zum
dualistischen System mit klarer Kompetenzzuordnung, die dem hauptberuflich
tätigen und mit den Anforderungen an die Unternehmensführung am besten
vertrauten Vorstand die Leitungsverantwortung überlässt und in der der
Aufsichtsrat, dessen Mitglieder ihr Amt lediglich als Nebentätigkeit
ausüben, ihn kontrollierend und beratend unterstützt, schafft klare
Strukturen und dient damit dem Unternehmensinteresse weit besser als das
gegenwärtige System, in welcher die faktische Leitung des Unternehmens und
die rechtliche Kompetenz auseinanderfallen.
Wichtige Informationen:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SNP-Aktien dar. Die endgültigen
Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot
betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den
endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten
Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und
Inhabern von SNP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und
alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu
lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen
enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den
detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird
nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
neben weiteren Informationen im Internet unter www.angebot-2023.de
veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende
Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen
als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika
(soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend werden außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das
Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von
SNP-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze
einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, in
denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen
das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
weitere SNP-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über
die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe
oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika
erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere
diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach
Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Angebots
gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der
Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über
solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden
SNP-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich
veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen
einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit
der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen.
Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine
Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,
Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen
Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige
Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des
Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,
von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb
der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse
oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu
veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen
nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage
ändern werden.
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