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EQS-News: Insolvenzverfahren Akzenta AG: Gläubiger erhalten Quotenzahlung von rund 7,4 Prozent (deutsch)

EQS-News: Insolvenzverfahren Akzenta AG: Gläubiger erhalten Quotenzahlung von rund 7,4 Prozent (deutsch)

22.5.2023 15:00:20 | Quelle: dpa | Lesedauer etwa 4 min.

Insolvenzverfahren Akzenta AG: Gläubiger erhalten Quotenzahlung von rund 7,4 Prozent

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Emittent / Herausgeber: Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen /
Schlagwort(e): Insolvenz
Insolvenzverfahren Akzenta AG: Gläubiger erhalten Quotenzahlung von rund 7,4
Prozent

22.05.2023 / 17:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

* Verteilung von rund 5,1 Mio. Euro an mehr als 14.000 Gläubiger

* Rückfragen zur Quotenzahlung können nur schriftlich beantwortet werden

München, 22. Mai 2023 - Knapp vierzehn Jahre nach dem Insolvenzantrag der
Akzenta AG aus Neubeuern bei Rosenheim kann Insolvenzverwalter Axel Bierbach
von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) nun die
Verteilung an die Gläubiger vornehmen. Insgesamt kommt für die 14.354
Gläubiger mit anerkannten Forderungen ein einmaliger Auszahlungsbetrag von
rund 5,1 Mio. Euro zur Verteilung; das entspricht einer Quote von rund 7,4
Prozent auf die festgestellten Forderungen. Die Gesamtsumme der anerkannten
Forderungen betrug rund 69 Mio. Euro. Insgesamt hatten in diesem
Großverfahren ca. 15.500 Gläubiger Forderungen in Höhe von knapp hundert
Mio. Euro angemeldet.

Die auf Anlagenvertrieb im Finanzbereich spezialisierte Akzenta AG, die über
Jahre hinweg mit einem Umsatzbeteiligungs-Modell ein Schneeballsystem
betrieben und damit bis zu 30.000 Kunden getäuscht hat, hatte am 15. April
2009 - ebenso wie die Tochtergesellschaft Cent AG - Insolvenzantrag beim
Amtsgericht Rosenheim gestellt. Aufgrund der komplizierten Sach- und
Rechtslage konnte das Insolvenzverfahren erst am 15. September 2009, fünf
Monate nach Antragstellung, eröffnet werden. Der Betrieb war bereits im Jahr
2006 infolge einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung eingestellt worden;
gegen drei ehemalige Akzenta-Manager verhängte das Landgericht München II im
August 2008 ein Strafurteil wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Das Urteil wurde
rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision der
Angeklagten verworfen hatte.

Bildlink:
https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=download2_file&code_str=0ff0226380abfa3a1dbec79527e30a9b

Bildtitel: Axel Bierbach, Insolvenzverwalter der Akzenta AG

Insolvenzverwalter Axel Bierbach: "Ich bin sehr froh, dass wir nach so
vielen Jahren der Aufarbeitung dieser hochkomplexen Kriminalinsolvenz nun
endlich den gesamten Verteilungsbetrag an die Gläubiger ausschütten können.
Mein Team und ich haben uns in den vergangenen Jahren intensiv um die
Verwertung des vorhandenen Vermögens, die Prüfung der angemeldeten
Forderungen und der Absonderungsrechte sowie um die Beitreibung von
Forderungen gekümmert. Nachdem anfänglich so gut wie kein zur
Gläubigerbefriedigung verfügbares Vermögen vorhanden war und fast jeder nun
zur Verteilung zur Verfügung stehende Euro teils langwierig erstritten
werden musste, ist die nun erzielte Quote ein ursprünglich unerwartetes und
erfreuliches Ergebnis. Außerdem wurden alle Verantwortlichen zur
Verantwortung gezogen und sämtliche Vorgänge untersucht und aufgearbeitet.
Das Insolvenzverfahren hat, insbesondere in Kriminalinsolvenzen, auch eine
Ordnungsfunktion. Auch dank der Unterstützung durch den Gläubigerausschuss
konnten wir dieser Aufgabe gerecht werden und alle erkennbaren
Haftungsansprüche geltend machen sowie Vermögensverschiebungen untersuchen
und, wo möglich, rückgängig machen."

Die Auszahlung an die berechtigten Gläubiger, die vorrangig in Deutschland,
Österreich, Frankreich und der Schweiz wohnhaft sind, oder an deren
anwaltliche Vertreter, erfolgt am heutigen Montag auf die jeweiligen
Bankkonten der Gläubiger. Keine Auszahlung erhalten Gläubiger, deren
Forderungen vollumfänglich bestritten wurden. Die Quotenzahlung an
Gläubiger, deren Bankverbindung der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach &
Kollegen nicht vorliegt und auch nicht ermittelt werden kann bzw. an Erben,
die nicht ermittelt werden können, wird bei der Hinterlegungsstelle des
zuständigen Amtsgerichts Rosenheim hinterlegt.

Aufgrund der hohen Anzahl der Gläubiger bittet die Kanzlei
Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen um Verständnis, dass telefonische
Anfragen nicht beantwortet werden können. Gläubiger können sich bei
Rückfragen an ihre Anwälte, oder - sofern sie nicht anwaltlich vertreten
sind - schriftlich an eine der folgenden Kontaktdaten wenden:

Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Herzog-Heinrich-Straße 9
80336 München
Deutschland

Fax: +49 89 54511 442
E-Mail: akzenta@mhbk.de

Über Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (www.mhbk.de) ist eine
seit vielen Jahren auf Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisierte
Sozietät von Rechtsanwälten mit Standorten in ganz Bayern. Insgesamt sechs
Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an zahlreichen Amtsgerichten in
Bayern und Thüringen. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der
übertragenden Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung
sowie Konzern- und Gruppeninsolvenzen.
Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach ist spezialisiert auf
Betriebsfortführungen und Sanierungen in einem breiten Branchenspektrum. Er
hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut, darunter die des
Billigstromanbieters BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH. Axel
Bierbach ist Mitglied im Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter
Deutschlands e.V. (www.vid.de) sowie Mitglied im Gravenbrucher Kreis, dem
Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen Insolvenzverwalter und
Sanierungsexperten Deutschlands, die gemäß dem exklusiven Standard InsO
Excellence handeln ( www.gravenbrucher-kreis.de). In den aktuellen
Branchen-Rankings von JUVE, The Legal 500, Best Lawyers, brand eins und
WirtschaftsWoche wird er regelmäßig als Top-Anwalt empfohlen.

Pressekontakt

Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Nicole Huss
Tel.: +49 89 130 12 522
E-Mail: [1]presse@mhbk.de

1. mailto:presse@mhbk.de


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Herzog-Heinrich-Straße 9
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Deutschland
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