Ein US-Gericht hat Bayer zu einer Zahlung von 2,2 Milliarden Dollar verurteilt – einem Rekordbetrag in der Serie von Klagen rund um das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup. Bayer plant, gegen das Urteil Berufung einzulegen und verweist auf wissenschaftliche Belege sowie behördliche Bewertungen, die Glyphosats Sicherheit bestätigen. Der betroffene Kläger, ein an Krebs erkrankter Landschaftsbauer, soll mit 250 Millionen Dollar für erlittene Verluste und weiteren zwei Milliarden Dollar als Strafschadenersatz entschädigt werden.
Bayer zeigt sich trotz des Urteils optimistisch und beruft sich auf seine bisherige Erfolgsbilanz vor Gericht. In der Vergangenheit wurden Schadenersatzsummen in ähnlichen Fällen deutlich reduziert. Nach der Übernahme von Monsanto und damit verbundenen Klagen startete Bayer 2020 ein Vergleichsprogramm, um die meisten anhängigen Fälle zu klären, ohne dabei eine Haftung anzuerkennen. Ein Großteil dieser Klagen wurde bereits bearbeitet.
Bayer bekräftigt seine Position zur Sicherheit von Glyphosat und verweist auf die Zustimmung durch globale Regulierungsbehörden. Die Diskussion über Roundup und Glyphosat ist sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch in der Justiz weiterhin ein brisantes Thema für den Konzern.
„Wir sind überzeugt, dass wir in der Berufung starke Argumente haben, um dieses Urteil aufzuheben oder zumindest den verfassungswidrig überhöhten Schadenersatz zu reduzieren“, hieß es in der Bayer-Stellungnahme. Auch bei bisher verlorenen Prozessen sei der Schadenersatz insgesamt um mehr als 90 Prozent reduziert worden. Bayer verweist darauf, dass der Konzern sich in 10 der jüngsten 16 Fälle vor Gericht durchgesetzt habe.
Das macht die Bayer-Aktie
Vorbörslich fällt das Papier bei Lang & Schwarz um 0,7 Prozent und kostete zuletzt 31,28 Euro.
von Lukas Meyer
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der alleinigen Gesellschafterin der finanztreff GmbH, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bayer.