19.5.2025 06:48:42 | Quelle: Der Aktionär | Lesedauer etwa 1 min.Tesla hat die Rechte seiner Kleinaktionäre spürbar beschnitten. Laut aktuellen Unterlagen bei der US-Börsenaufsicht SEC dürfen Aktionäre, die weniger als drei Prozent der Tesla-Anteile halten, künftig keine Klagen mehr gegen das Management im Namen der Gesellschaft wegen Pflichtverletzungen anstrengen. Tesla hat sich dabei eine Gesetzesänderungen in Texas, wo der Konzern inzwischen seinen Sitz hat, zunutze gemacht.Noch immer schwelt der Streit um das milliardenschwere Gehaltspaket für CEO Elon Musk. Das 2018 geschnürte Vergütungsmodell, das beim aktuellen Kurs mehr als 100 Milliarden Dollar wert ist, war Anfang 2024 von einem Gericht in Delaware gekippt worden. Geklagt hatte ein Tesla-Aktionär mit gerade einmal neun Aktien. Die Richterin befand, Musk habe übermäßigen Einfluss auf den Verwaltungsrat genommen. Zudem seien die Aktionäre unzureichend über persönliche Verflechtungen zwischen Musk und Ratsmitgliedern informiert worden.Musk legte Berufung ein, während der Tesla-Aufsichtsrat laut Medienberichten bereits an einem neuen Vergütungspaket arbeitet. Dabei steht nicht nur die Zukunft im Fokus – es geht auch um eine mögliche rückwirkende Kompensation, sollte das ursprüngliche Paket nicht wieder in Kraft treten.Mit der Satzungsänderung will Tesla solchen Klagen nun einen Riegel vorschieben. Künftig muss man mindestens drei Prozent an Tesla halten, das entspricht aktuell rund 97 Millionen Aktien im Wert von 34 Milliarden Dollar.
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