Nachrichten

Redcare Pharmacy: Befreiungsschlag mit BGH-Urteil

Redcare Pharmacy: Befreiungsschlag mit BGH-Urteil

17.7.2025 07:35:00 | Quelle: Der Aktionär | Lesedauer etwa 2 min.

Dürfen ausländische Versandapotheken für verschreibungspflichtige Medikamente Boni gewähren? Nach einem jahrelangen Hin und Her zwischen der DocMorris-Tochter Taminis und dem Kläger, dem Bayerischen Apothekerverband (BAV), hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Versender entschieden. Die Aktien von Redcare Pharmacy und DocMorris verbuchen Zugewinne.

Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelte nicht für ausländische Versender, zitiert apotheke adhoc die Entscheidung des BGH. Die Klage des BAV wurde entsprechend abgewiesen.

Seit Jahren ist umstritten, ob die hierzulande geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente auch für Versandapotheken im EU-Ausland gilt - oder ob das gegen den freien Warenverkehr der EU verstößt. In der mündlichen Verhandlung im Mai hatte sich allerdings angedeutet, dass der BGH das teils anders als die Gerichte in München einschätzen könnte.

Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssten "harte Fakten" für eine Rechtfertigung der Preisbindung vorliegen, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch. Es müsse aufgezeigt werden, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland ohne die Regelung in Gefahr wäre - und nicht etwa auch über die Versandapotheken gesichert werden könnte.

Das BGH kam zu dem Entschluss, dass es keine Argumente gebe, mit denen sich das EuGH-Urteil aus dem Jahr 2016 noch einmal neu aufrollen ließe, so apotheke adhoc weiter.

Gute Nachrichten für DocMorris und Redcare Pharmacy. Denn die Online-Apotheken dürfen damit Boni gewähren und könnten somit bei der Kundenakquise punkten.

Enthält Material von dpa-AFX

Hier zum vollständigen Artikel