Nachrichten

Commerzbank: Neues Signal an die Anleger

Commerzbank: Neues Signal an die Anleger

24.9.2025 12:40:00 | Quelle: Der Aktionär | Lesedauer etwa 2 min.

Die Commerzbank macht ernst: Mit einem frischen Programm stärkt das Frankfurter Geldhaus seine Kapitalstrategie und sendet ein klares Signal an die Anteilseigner. Der Schritt könnte auch für die UniCredit ernsthafte Folgen haben. Anleger reagieren erfreut. Die Aktie zählt am Mittwoch zu den stärksten DAX-Werten.

Die Commerzbank setzt ihre Kapitalrückführung an die Anteilseigner fort. Wie das Frankfurter Geldhaus am Mittwoch mitteilte, hat der Vorstand nach der Genehmigung durch die Europäische Zentralbank und die Finanzagentur des Bundes ein weiteres Aktienrückkaufprogramm beschlossen.Bis zum 10. Februar 2026 will die Commerzbank bis zu eine Milliarde Euro in den Erwerb eigener Papiere investieren. Der Rückkauf startet bereits an diesem Donnerstag und ist der fünfte seiner Art seit dem Jahr 2023.Die Börse reagierte zunächst positiv: Der Kurs der Commerzbank-Aktie legte nach der Ankündigung spürbar zu. Mit einem Plus von gut zwei Prozent zählt sie am frühen Nachmittag zu den Spitzenreitern im DAX. Für die Anteilseigner ist das Programm ein klares Signal, dass die Bank ihre Kapitalstärke nutzen und kontinuierlich Werte zurückgeben will.„Kapital an unsere Aktionärinnen und Aktionäre zurückzugeben, ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie zur Wertsteigerung“, erklärte Vorstandschefin Bettina Orlopp. Finanzvorstand Carsten Schmitt betonte, dass die Ausschüttungen bis 2028 schrittweise steigen sollen – sowohl über Dividenden als auch über weitere Rückkäufe.Ein Aspekt sorgt allerdings für zusätzliche Spannung: Mit dem geplanten Einzug der erworbenen Aktien dürfte die Beteiligung der italienischen Großaktionärin UniCredit weiter steigen. Derzeit halten die Mailänder Bankstrategen bereits rund 29 Prozent der Commerzbank über direkte Anteile und Finanzinstrumente. Würde die Beteiligung über die Marke von 30 Prozent klettern, wäre die italienische Bank nach geltendem Übernahmerecht dazu verpflichtet, ein Angebot für alle übrigen Aktionäre vorzulegen.
Hier zum vollständigen Artikel