JD.com sichert sich erfolgreich 59.8 % von CECONOMY als Endergebnis nach Ablauf der weiteren Annahmefrist
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EQS-News: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH / Schlagwort(e): Fusionen &
Übernahmen
JD.com sichert sich erfolgreich 59.8 % von CECONOMY als Endergebnis nach
Ablauf der weiteren Annahmefrist
02.12.2025 / 14:00 CET/CEST
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NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN
ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN
WÜRDE
JD.com sichert sich erfolgreich 59.8 % von CECONOMY als Endergebnis nach
Ablauf der weiteren Annahmefrist
* Gesamtbeteiligung von 85.2 % in Kombination mit der verbleibenden
Beteiligung des zukünftigen Partners von JD.com, Convergenta, nach
Vollzug des Angebots
* Der Vollzug des Angebots unterliegt weiterhin den üblichen
regulatorischen Freigaben und wird in der ersten Hälfte des Jahres 2026
erwartet
* Gemeinsam mit Convergenta wollen JD.com und CECONOMY die weitere
Transformation von CECONOMY beschleunigen und das langfristige Wachstum
von CECONOMY als führender europäischer Omnichannel-Einzelhändler
stärken
Beijing / Düsseldorf - 2. Dezember 2025: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die
"Bieterin"), eine hundertprozentige, indirekte Tochtergesellschaft von
JD.com, Inc. (zusammen mit der Bieterin und weiteren Gesellschaften der
JD.com Gruppe "JD.com"), hat das Endergebnis ihres freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots (das "Angebot") für alle Aktien der CECONOMY AG ("CECONOMY"
oder das "Unternehmen"; die "CECONOMY-Aktien", ISIN: DE0007257503)
veröffentlicht. JD.com hat sich nach Ablauf der weiteren Annahmefrist
erfolgreich 59.8 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von CECONOMY
gesichert. Zusammen mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen
Partners von JD.com, Convergenta, ergibt sich damit eine Gesamtbeteiligung
von 85.2 % an CECONOMY.
Dieser Meilenstein spiegelt das langfristige Engagement von JD.com in Europa
wider und unterstreicht das Vertrauen des Unternehmens in die starke
Position von CECONOMY als ein europäischer Marktführer im Bereich
Unterhaltungselektronik.
Der Vollzug des Angebots unterliegt weiterhin den üblichen regulatorischen
Freigaben, einschließlich außenwirtschaftsrechtlicher und
EU-subventionskontrollrechtlicher Freigaben, wie sie in der
Angebotsunterlage dargelegt sind und soweit diese noch nicht erteilt wurden.
Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird der Vollzug des Angebots
in der ersten Jahreshälfte 2026 erwartet. JD.com würde dann zum neuen
Mehrheitsaktionär von CECONOMY werden. Ein Widerruf der Börsenzulassung
(Delisting) könnte kurz nach Abschluss des Angebots erfolgen.
Gemeinsam mit Convergenta wollen JD.com und CECONOMY die weitere
Transformation von CECONOMY durch JD.com's Technologie-, Omnichannel-Handel-
und Logistik-Expertise beschleunigen und das langfristige Wachstum von
CECONOMY als führender europäischer Omnichannel-Einzelhändler stärken.
JD.com, bekannt für eine hervorragende Kundenerfahrung und branchenführende
Service-Standards im Bereich E-Commerce-Logistik, wird seine
fortschrittliche Technologie, seine führende Omnichannel-Handelsexpertise
sowie seine Logistik- und Lagerkapazitäten sukzessive in die Partnerschaft
einbringen. Dies wird die bestehenden Kompetenzen von CECONOMY stärken, das
Kerngeschäft weiterentwickeln und den weiteren Ausbau der Marktposition
unterstützen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird CECONOMY
ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen und unabhängigen
Technologieplattform bleiben. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft,
Arbeitsverträgen und Standorten geplant.
Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Informationen
(jeweils in englischer und deutscher Sprache) sind unter www.green-offer.com
verfügbar.
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Über JD.com
JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und
Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne
Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern,
jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt
seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur
Verfügung, um im Rahmen seines "Retail as a Service"-Angebots Produktivität
und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben. JD.com hat
seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel,
Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie,
Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet.
JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am
Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden
US-Dollar (152,8 Milliarden Euro). In den ersten neun Monaten des laufenden
Geschäftsjahres, die am 30. September 2025 endeten, meldete JD.com einen
Umsatz von 134,4 Milliarden US-Dollar (114,5 Milliarden Euro). JD.com ist
seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.
Pressebilder finden Sie unter www.jdcorporateblog.com/media-resources/.
Über CECONOMY
Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die
Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld
und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im
CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten
Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt
so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine
führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie
Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.
Kontakt
Investor Relations
IR@JD.com
Media Relations
Press@JD.com
FTI Consulting
Lutz Golsch
+49 173 6517710
lutz.golsch@fticonsulting.com
Robert Labas
+49 175 601 2124
robert.labas@fticonsulting.com
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des
Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende
Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten
Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von CECONOMY-Aktien
wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem
Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird
nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer
Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend
sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten
von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,
Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht,
veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien
können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze
einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese
Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat
veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das
Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten
sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere
CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der
Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder
Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen
Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934
entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland
veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich
ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in
Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den
Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit Übernahmeangebot
bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den
Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der
Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für
börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen
Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen
Rechtsordnungen unterscheiden.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der
Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre
aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen
als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des
US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,
da die Bieterin und die Gesellschaft sich außerhalb der Vereinigten Staaten
(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden,
und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in
der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein
Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor
einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu
verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen
oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines
US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese
keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten,
Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die
Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen
vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit
ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die
künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb
des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden
Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in
der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder
in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach
Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage
ändern.
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