STUTTGART (dpa-AFX) - Baden-Württembergs CDU-Chef Manuel Hagel hat den eigenen Regierungschef und Koalitionspartner Winfried Kretschmann (Grüne) öffentlich aufgefordert, dem geplanten Steuerentlastungspaket im Bundesrat zuzustimmen. "Ich erwarte, dass Baden-Württemberg da ohne Wenn und Aber zustimmt", sagte Hagel der Deutschen Presse-Agentur.
Die geplante dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer helfe den Gastronomiebetrieben im Land durch die Wirtschaftskrise und sichere die Arbeitsplätze von rund 300.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Branche. Die Reduktion der Mehrwertsteuer sei für die Gastronomie "vielfach überlebenswichtig", so Hagel.
Auch die geplante Erhöhung der Pendlerpauschale sei richtig, so der CDU-Chef weiter. "Pendlerinnen und Pendler tragen immer höhere Kosten, um zur Arbeit zu gelangen - das muss fair ausgeglichen werden." Die Erhöhung sei konkrete Wirtschaftspolitik, um im Flächenland Baden-Württemberg Mobilität bezahlbar zu halten. "Daher muss Baden-Württemberg und der grüne Teil der Landesregierung im Bundesrat zustimmen, um den Weg freizumachen."
Die im Entlastungspaket vorgesehene Anhebung der steuerfreien Pauschalen für Menschen im Ehrenamt wirke "nirgends mehr als bei uns", so Hagel. Auch deshalb sei eine Zustimmung für Baden-Württemberg Pflicht.
Gibt es einen Ausgleich für die Länder?
Der Hintergrund: Pendlerinnen und Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag bereits in Berlin beschlossen. Doch ob die Maßnahmen wirklich so kommen, ist noch offen: Den Ländern und Kommunen entgingen dadurch Steuereinnahmen, sie fordern deshalb eine Kompensation vom Bund. Auch Kretschmann hatte in der Vergangenheit auf einen Ausgleich und eine Gegenfinanzierung gedrängt.
Die konkreten Pläne: Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Das galt schon einmal während der Corona-Pandemie, wurde aber zu Jahresbeginn 2024 wieder erhöht. Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig sollen schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent gelten./poi/DP/men