TEL AVIV (dpa-AFX) - Ungeachtet von Protesten hat Israel Dutzenden internationalen Hilfsorganisationen die Lizenzen entzogen. Die israelischen Behörden haben für die Arbeit ab 1. Januar 2026 eine Registrierung gefordert, die viele Organisationen als gesetzeswidrig ablehnen. Sie müssen ihre Aktivitäten nach Angaben des Außenministeriums bis März endgültig einstellen, dies betrifft auch Tätigkeiten im vom Krieg zwischen Israel und der Hamas weitgehend zerstörten Gazastreifen. Betroffen sind 37 Organisationen, unter anderem Ärzte ohne Grenzen und Oxfam.
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hatte Israels Vorgehen als "empörend" bezeichnet. Das israelische Außenministerium hatte erklärt, die Registrierung diene dazu, "die Beteiligung terroristischer Elemente zu verhindern und die Integrität der humanitären Arbeit zu schützen".
Israels Botschafterin in Belgien, Idit Rosenzweig-Abu, rechtfertigte das Vorgehen in einem Post auf der Plattform X. Mehr als hundert Organisationen hätten vorschriftsgemäß einen Antrag auf Registrierung gestellt, davon seien nur neun abgelehnt worden, schrieb sie. Die 37 betroffenen Organisationen hätten das Verfahren nicht abgeschlossen, da sie sich weigerten, eine Liste ihrer Ortskräfte vorzulegen. Israel wirft Ärzte ohne Grenzen vor, mindestens ein Mitarbeiter sei in terroristische Aktivitäten verwickelt gewesen.
"Die 37 Organisationen sind weiterhin ausdrücklich eingeladen, das Registrierungsverfahren abzuschließen, wie es andere Organisationen getan haben", schrieb Rosenzweig-Abu. Die betroffenen Organisationen hätten während der Waffenruhe keine Hilfsgüter in den Gazastreifen gebracht, und auch zuvor habe sich ihr Beitrag nur auf ein Prozent des gesamten Hilfsvolumens belaufen.
Kritiker sehen in den israelischen Registrierungsauflagen für internationale Hilfsorganisationen unklare Bestimmungen, die willkürliche Entscheidungen ermöglichen. Organisationen sollen demnach auch vertrauliche Informationen über palästinensische Mitarbeiter offenlegen und auf Verlangen Mitarbeiter entlassen, ohne dass dafür Gründe genannt werden. Die Beteiligung einer Konfliktpartei an der Personalüberprüfung wird als Verstoß gegen humanitäre Grundsätze wie Neutralität und Unabhängigkeit bewertet. Angebote zur Überprüfung durch neutrale Stellen seien bislang abgelehnt worden./le/DP/zb