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ROUNDUP 2: Wo sich das Bürgergeld ändert - Was Ängste auslöst

ROUNDUP 2: Wo sich das Bürgergeld ändert - Was Ängste auslöst

15.1.2026 14:47:36 | Quelle: dpa | Lesedauer etwa 4 min.

(neu: Reformdetails, Nahles)

BERLIN (dpa-AFX) - Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und die Koalition verteidigen die geplante Reform beim Bürgergeld - die Opposition ist auf den Barrikaden. Nach einem heftigen ersten Schlagabtausch werden monatelange Beratungen im Bundestag erwartet. Für Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung rücken Verschärfungen näher.

"Neue Chancen schaffen - das ist das zentrale Ziel", sagte Bas, die auch SPD-Vorsitzende ist. Wegen des Widerstands in ihrer Partei war ihre Rede ein Spagat. Die neue Grundsicherung setze "auf mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung". Aber: "Wer Hilfe und Schutz braucht, wird dies weiterhin erhalten." Ausdrücklich vor möglichen Sanktionen geschützt werden sollten "Menschen, die erkrankt sind oder aus anderen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können". Der Name "Bürgergeld" soll mit Bas' Gesetzentwurf wieder gestrichen werden.

Wann Totalsanktionen greifen sollen

Neu vorgesehen sind Totalsanktionen: Bei Nichterreichbarkeit soll die Grundsicherung gestrichen werden können. Bei drei versäumten Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Wegfallen können auch Wohnkosten-Zahlungen. Die Behörden sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben - etwa durch einen Anruf oder Besuch. Psychisch Kranke sollen verschont bleiben.

Das Gesetz für die 5,3 Millionen Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergelds soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Koalition hat lange darüber verhandelt. Die Union verlangte eine tiefgreifende Reform. Nun zeigen sich viele in der SPD tief besorgt. Ein Mitgliederbegehren läuft. "Wer auf Unterstützung angewiesen ist, darf nicht in Existenzangst gedrängt werden", heißt es zur Begründung. Noch bis 23. März können Gegner der Reform unterschreiben. Das Gesetz könnte bis dahin aber schon beschlossen sein.

Vorher könnten aber noch Nachbesserungen am Entwurf im Sozialausschuss beschlossen werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Sozialverbände fordern Entschärfungen. Die Chefin der Bundesagentur für Arbeit (BA), die frühere Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), sagt in der "Wirtschftswoche" "einige Monate" parlamentarisches Verfahren voraus. Nach dem Beschluss sind zudem größere Vorarbeiten bei der Bundesagentur nötig, wie ein Sprecher in Nürnberg sagte.

Reichinnek: "Faktenfreie Hetzkampagne"

Grüne und Linke warfen der Koalition vor, die Unwahrheit gesagt zu haben. "Sie haben gelogen, monatelang", sagte der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus. Er rief in Erinnerung, dass Kanzler Friedrich Merz (CDU) und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann Milliardeneinsparungen versprochen hatten. Laut Gesetzentwurf sollen aber bei Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit jährlich nur maximal 86 Millionen Euro (2026) gespart werden.

Heidi Reichinnek von den Linken sprach daher von einer "faktenfreien Hetzkampagne". Die Parteichefin räumte zwar ein, dass eine Mehrheit Umfragen zufolge die heutigen Regeln als ungerecht empfunden habe, doch beruhe das auf den Lügen aus der Politik über angebliche Sparmöglichkeiten. Die Reform sei der größte "Angriff, den der Sozialstaat jemals erlebt hat".

Die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy nannte die Einsparungen "geradezu lachhaft" und forderte aus Spargründen massenhafte Abschiebungen. Linnemann verteidigte die Pläne: Die Reform sorge für Gerechtigkeit.

Wann 30-Prozent-Kürzung greifen soll

Geplant ist außerdem: Die Grundsicherung soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn ein Arbeitsloser keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Dann fließen rund 150 Euro im Monat weniger. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat, dann droht die Komplettstreichung. Die Koalition will damit das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Dabei betreffen die Sanktionen heute nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten, zuletzt pro Monat im Schnitt weniger als 30.000.

Weitere Punkte der Reform

Zudem soll die Karenzzeit für Schonung von Vermögen wegfallen. Vorrangig sollen Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Leistungen fließen. Künftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach Alter.

Betroffene müssen künftig ihre Arbeitskraft "im maximal zumutbaren Umfang" einsetzen. Jobcenter sollen Betroffene vorrangig in Arbeit vermitteln. Verspricht eine Weiterbildung mehr Erfolg, soll dem Vorzug gegeben werden - vor allem bei Unter-30-Jährigen.

Schwarzarbeit bei Grundsicherungsbezug, illegale Beschäftigung und überhöhte Mieten von Empfängern sollen wirksamer bekämpft werden - auch durch mehr Kooperation der Jobcenter mit den Verfolgungsbeamten des Zolls.

Bereits zuletzt ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten binnen eines Jahres um knapp 122.000 oder drei Prozent gesunken - auf 3,8 Millionen Menschen. Der Grund laut BA: vor allem die positive Jobmarktintegration von Geflüchteten, auch aus der Ukraine. So gab es 7,2 Prozent weniger Bürgergeld-Beziehende aus den Asylherkunftsländern.

Ukraine-Flüchtlinge als Asylbewerber

Den Start in die parlamentarischen Beratungen gab es zugleich für die geplante Änderung für Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind. Sie sollen die geringeren Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten statt Bürgergeld oder Sozialhilfe. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt zum Beispiel der Satz für Alleinstehende 455 Euro im Monat, im Bürgergeld 563 Euro.

Nahles erwartet keine Wende durch Reform

Doch was werden die ganzen Neuerungen bringen? Für den Arbeitsmarkt aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit nicht allzu viel. "Wir brauchen einen wirtschaftlichen Aufschwung, davon hängt alles ab", sagt BA-Chefin Nahles./bw/DP/nas