BERLIN (dpa-AFX) - Mit einem Milliarden-"Sondervermögen" soll die zum Teil marode Infrastruktur in Deutschland auf Vordermann gebracht werden - Bundesfinanzminister Lars Klingbeil drängt dabei auf mehr Tempo: "Jeder Euro muss so zügig, so effizient und so zielgerichtet wie möglich eingesetzt werden." Im vergangenen Jahr seien längst nicht alle Investitionsmittel abgeflossen. "Hier müssen wir im Jahr 2026 besser werden. Bund und Länder müssen hier ein anderes Tempo entwickeln", sagte der SPD-Politiker.
Riesiges Sondervermögen
Bundestag und Bundesrat hatten im vergangenen Jahr ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen. Davon gehen 100 Milliarden Euro an die Länder und 100 Milliarden an den Klima- und Transformationsfonds, einen Sondertopf des Bundes.
Im Finanzministerium hieß es, das Geld aus dem Sondervermögen fließe noch nicht so gut ab wie gewünscht. Vom Bund seien bis Jahresende 2025 inklusive der Mittel an den Klima- und Transformationsfonds 24 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen investiert worden. Als Schwerpunkte genannt wurden die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Forschung, Digitalisierung, Wohnungsbau, Krankenhausinfrastruktur sowie die Transformation Deutschlands zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft.
Um transparent zu machen, wie viel Geld investiert wird, hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite eine "Investitionsuhr" gestartet.
Grüne: Regierung blockiert sich selbst
Die Bundesregierung kündige vieles an, aber in der Wirklichkeit passiere fast nichts, kritisierte der Grünen-Haushälter Sebastian Schäfer. "Auf dem Papier werden Milliarden für Investitionen versprochen, in der Realität fließt das Geld viel zu langsam oder gar nicht ab. So wird Wachstum verspielt, das wir gerade so dringend brauchen", so Schäfer. "Die Bundesregierung blockiert sich selbst, anstatt Probleme anzupacken. Keine Strukturreformen, kaum Investitionen, kein Mut, die Zukunft zu gestalten."
Schneller planen und bauen
Damit Bauprojekte für Autobahnen, Schienen und Wasserwege künftig deutlich schneller in Gang kommen, beschloss das Bundeskabinett kurz vor Weihnachten einen Gesetzentwurf von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). So sollen Verfahren für Genehmigungen digitalisiert und beschleunigt werden. Ein Kernpunkt ist die Priorisierung zentraler Projekte, die gesetzlich als "Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses" eingestuft werden sollen.
Bauindustrie: Mittel müssen an den Markt kommen
Auftraggeber wie die Autobahngesellschaft des Bundes und die Deutsche Bahn müssten nun alles dafür tun, dass die Investitionsmittel in Form echter Ausschreibungen an den Markt kommen, sagte Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Eine Beschleunigung von Verfahren werde durch eine Flexibilisierung der Vergabemöglichkeiten erreicht. Außerdem müsse eine transparente Projektvorschau, wann welche großen Projekte kommen, zugesagt werden.
Städtetag: Großer Investitionsstau
"In allen Bundesländern ist inzwischen weitgehend klar, welchen Anteil die Kommunen von den Mitteln bekommen, die der Bund aus dem Sondervermögen für Länder und Kommunen vorsieht", sagte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. "Insofern können erste Projekte voraussichtlich in Kürze umgesetzt werden. Die Milliarden vom Bund helfen vor Ort definitiv, gleichzeitig dürfen wir die Erwartungen nicht zu hoch hängen. Das Sondervermögen ermöglicht Projekte in den Städten, die sonst nicht möglich wären. Und es kann einen weiteren Einbruch kommunaler Investitionen abmildern. Es wird aber den Investitionsstau in den Kommunen nicht komplett beheben."
Bund reißt knapp die Schuldenbremse
Der Bund hat im vergangenen Jahr nachträglich die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse gerissen. Es wurden im Kernhaushalt 0,4 Milliarden Euro mehr Kredite aufgenommen als erlaubt. Das liegt nach Darstellung aus Kreisen des Finanzministeriums aber nicht daran, dass man tiefer in die Schulden griff als geplant. Stattdessen seien wegen einer positiveren Wirtschaftsentwicklung am Ende plötzlich weniger Kredite erlaubt gewesen als gedacht.
Die Schuldenregel im Grundgesetz gilt allerdings nur für die Aufstellung des Haushalts, nicht für die nachträgliche Abrechnung. Damit wurde nicht offiziell gegen das Grundgesetz verstoßen. Wie viele Schulden der Bund aufnehmen darf, schwankt mit dem Bruttoinlandsprodukt und der Konjunktur. Insgesamt - im Kernhaushalt und allen Sondertöpfen wie zum Beispiel für die Bundeswehr oder die Infrastruktur - nahm der Bund deutlich weniger Kredite auf als bei Aufstellung des Haushalts geplant. Statt rund 143 Milliarden Euro standen am Ende des Jahres 2025 etwa 103 Milliarden zu Buche./tam/DP/mis