GOSLAR (dpa-AFX) - Sollten Radfahrer nach einem Unfall nur einen Teil des Schmerzensgeldes erhalten, wenn sie ohne Helm unterwegs waren? Der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Ansgar Staudinger, findet ja, wie er bei seiner Eröffnungsrede zum Verkehrsgerichtstag in Goslar sagte. Dabei bezog sich der Jura-Professor der Uni Bielefeld auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes in Österreich aus dem März.
Die Kammer dort hatte einem E-Bike-Fahrer, der an einer Tankstelle von einem Auto angefahren wurde, ein Mitverschulden zugesprochen. Für Verletzungen, die durch das Tragen eines Helmes hätten vermieden werden können, erhalte er kein Schmerzensgeld. Das Gericht hatte dazu argumentiert, dass die besonderen Gefahren eines E-Bikes und die damit verbundene gesteigerte Unfallhäufigkeit bereits in der Gesellschaft verankert seien. Auch die Bedeutung des Helmtragens beim E-Bike-Fahren sei allgemein bekannt.
Daran anknüpfend empfahl Staudinger auch in Deutschland, Ansprüche für Radfahrer zu kürzen, wenn sie bei einem Unfall keinen Helm tragen. Zwar würde die Mehrheit der Deutschen beim Fahrradfahren keinen Helm tragen, der Nutzen des Schutzes sei laut verschiedenen Studien aber der Mehrheit bewusst./xma/DP/jha