Paramount wirbelt den Übernahmepoker um Warner Bros. erneut durcheinander. Am Dienstag erhöhte der Streamingriese sein Angebot ein weiteres Mal und verschärfte den ohnehin erbitterten Bieterwettstreit. Die bislang favorisierte Vereinbarung mit Netflix gerät zunehmend unter Druck.
Paramount hat sein Barangebot von zuvor 30 auf 31 Dollar je Aktie erhöht. Gleichzeitig hat der Konzern die Bedingungen für einen Deal verbessert: So wurde die Ausfallentschädigung für den Fall eines regulatorischen Scheiterns von 5,8 auf 7,0 Milliarden Dollar angehoben. Zudem sollen Warner-Aktionäre 25 Cent je Aktie und Quartal erhalten, sollte die Transaktion nach dem 30. September noch nicht abgeschlossen sein. Darüber hinaus erklärte sich Paramount bereit, zusätzliches Eigenkapital bereitzustellen, falls Finanzierungspartner Bedenken anmelden.
Der Warner-Vorstand betonte, noch keine endgültige Entscheidung getroffen zu haben, ob das neue Paramount-Angebot dem Netflix-Deal überlegen sei. Sollte Paramounts Offerte als attraktiver eingestuft werden, hätte Netflix vier Werktage Zeit, sein Gebot nachzubessern.
Eine Empfehlung zugunsten des Netflix-Deals wurde jedoch bislang nicht zurückgezogen. Während Paramount das gesamte Unternehmen übernehmen will, bietet Netflix 27,75 Dollar je Aktie für die Film- und Fernsehstudios, den umfangreichen Content-Katalog sowie den Streamingdienst HBO Max. Das verbleibende TV-Geschäft soll als eigenständige Gesellschaft unter dem Namen Discovery Global abgespalten und an die Börse gebracht werden.
Der tatsächliche Wert des Netflix-Angebots hängt unter anderem vom späteren Börsenwert von Discovery Global und dessen Verschuldung ab. Der Warner-Vorstand schätzt, dass die neue Gesellschaft zwischen 1,33 und 6,86 Dollar je Aktie erzielen könnte. Damit könnte die Gesamtrendite für Aktionäre unter Umständen über früheren Paramount-Offerten liegen.
Analysten erwarten juristische Auseinandersetzungen, sollte Netflix den Zuschlag erhalten. Morningstar-Analyst Matthew Dolgin betonte, dass die Angebote nur schwer vergleichbar seien, da sie unterschiedliche Vermögenswerte beträfen. Die Bewertung bleibe daher zwangsläufig subjektiv.