KARLSRUHE (dpa-AFX) - Müssen BMW und Mercedes-Benz in viereinhalb Jahren den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner einstellen? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will, dass das höchste deutsche Zivilgericht den Autobauern untersagt, ab November 2030 Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. In den Vorinstanzen hatten die Klimaklagen keinen Erfolg.
Beim Klimaschutz gebe es eine Vielzahl an unterschiedlichen Interessen zu beachten, sagte der Vorsitzende Richter, Stephan Seiters, in Karlsruhe. Bei der mündlichen Verhandlung heute stand unter anderem die Frage im Zentrum, wer über einen Ausgleich dieser Interessen entscheiden und entsprechende Vorschriften machen kann. Wann ein Urteil fallen soll, blieb zunächst offen. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)
"Schlauer als der Gesetzgeber"
"Das Pendel in der Politik schwingt zurück vom Klimaschutz", sagte Matthias Siegmann, der Anwalt der DUH, und nannte als Beispiele etwa die geplanten Aufweichungen beim Verbrenner-Aus oder die angekündigten Änderungen am Heizungsgesetz. Solange der Gesetzgeber seinen Auftrag nicht wahrnehme, müsse dieser vor Gericht auch vom Einzelnen durchgesetzt werden können.
"Die Kläger meinen, sie sind schlauer als der Gesetzgeber", entgegnete BMW-Anwalt Reiner Hall. Nur der demokratisch legitimierte Gesetzgeber könne die Interessenabwägung vornehmen. Dabei müsse er nicht zu dem Ergebnis kommen, dass der Schutz vor der Klimaerwärmung über allem steht.
Autobauer in der Pflicht?
Drei Geschäftsführer der DUH berufen sich vor Gericht auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Da BMW und Mercedes heute ihrer Ansicht nach einen zu großen Teil des CO2-Budgets aufbrauchten, werde in Zukunft der politische Handlungsspielraum eingeschränkt. So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden.
Die Argumentation fußt auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Das Gericht hatte damals mit einer ähnlichen Begründung Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz gefordert. Während es damals um eine Verpflichtung des Staates ging, geht es am BGH nun um die Frage, ob Großemittenten wie BMW und Mercedes auch über staatliche Regulierung hinaus verpflichtet sind, ihre Produktion an Klimazielen auszurichten.
Plenar- oder Gerichtssaal
Große Automobilunternehmen würden häufig nicht umsetzen, was die Politik entscheidet, "sondern ganz umgekehrt, dass sie im Bereich der Wirtschafts- und Verkehrspolitik diktieren, was die Politik zu machen hat", sagte DUH-Geschäftsführer und Kläger Jürgen Resch in Karlsruhe. Deswegen hätten gerade diese Unternehmen eine besondere Verantwortung.
Gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung, erklärte Mercedes nach der Verhandlung. Auch ein BMW-Sprecher betonte, die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal. Nur so beschlossene Maßnahmen könnten einen verlässlichen Rahmen für das Unternehmen bilden - nicht aber ein Rechtsstreit zwischen privaten Parteien./jml/kke/DP/mis