Worthington Steel senkt die Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots für Klöckner & Co auf 57,5 %
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Worthington Steel senkt die Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots für
Klöckner & Co auf 57,5 %
10.03.2026 / 12:29 CET/CEST
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Worthington Steel senkt die Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots für
Klöckner & Co auf 57,5 %
COLUMBUS, OHIO (10. März 2026) - Worthington Steel (NYSE: WS) hat heute
beschlossen, die Mindestannahmeschwelle des freiwilligen Übernahmeangebots
für die Klöckner & Co SE ("Klöckner") auf 57,5 % zu senken. Die
entsprechende Änderung des Angebots ("Angebotsänderung") wurde
veröffentlicht. Worthington Steel wird den Angebotspreis nicht erhöhen oder
weitere Änderungen am Übernahmeangebot vornehmen.
Im Zuge der Reduzierung der Mindestannahmeschwelle wird die ursprünglich am
12. März 2026 endende Annahmefrist verlängert und endet nun am 26. März
2026.
Zum 9. März 2026 hat Worthington Steel rund 56,9 % des ausgegebenen
Grundkapitals von Klöckner gesichert. Der Vollzug des freiwilligen
Übernahmeangebots steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die
Mindestannahmeschwelle am Ende der Annahmefrist erreicht wird.
Die Worthington Steel GmbH, die für den Erwerb von Klöckner gegründete
Tochtergesellschaft, hatte am 15. Januar 2026 die Absicht bekannt gegeben,
ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots in
Höhe von EUR 11,00 je Aktie für sämtliche ausstehenden Aktien von Klöckner zu
unterbreiten. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 98 % auf den
unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs der
Klöckner-Aktie zum 5. Dezember 2025. Die Veröffentlichung der entsprechenden
Angebotsunterlage sowie der Beginn der Annahmefrist erfolgten am 5. Februar
2026. Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner haben das Angebot nach
eingehender Prüfung als attraktiv, fair und angemessen bewertet und
empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären von Klöckner die Annahme des
Angebots.
Die Angebotsunterlage sowie die Angebotsänderung (jeweils in deutscher
Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) sind zusammen
mit weiteren Informationen zum Übernahmeangebot auf der Angebotswebsite
unter www.strong-for-good.com veröffentlicht und dort abrufbar.
Über Worthington Steel
Worthington Steel (NYSE: WS) ist ein Metallverarbeiter, der gemeinsam mit
seinen Kunden hochtechnische und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die
Expertise von Worthington Steel in der Verarbeitung von flachgewalztem
Stahl, Elektrostahl-Lamellen sowie maßgeschneiderten Tailor-Welded-Lösungen
trägt zur Nachhaltigkeit der Stahlindustrie bei.
Als einer der führenden Metallverarbeiter in Nordamerika nutzt Worthington
Steel mit rund 6.000 Mitarbeitenden das Potenzial von Stahl, um die Visionen
seiner Kunden durch wertschöpfende Verarbeitungskapazitäten voranzubringen -
darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen (Configured
Blanking), spezialisierte Kaltumformung, Leichtbau sowie die Fertigung
elektrischer Lamellen. Mit Hauptsitz in Columbus, Ohio, betreibt Worthington
Steel 37 Werke in sieben US-Bundesstaaten und zehn Ländern weltweit. Auf
Basis einer People-first-Philosophie, eines klaren Bekenntnisses zu
Nachhaltigkeit und eines bewährten Geschäftsmodells verfolgt Worthington
Steel das Ziel, positive Erträge zu erzielen: durch verlässliche und
innovative Lösungen für Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende
und die Stärkung seiner Gemeinschaften.
Über Klöckner
Klöckner ist heute einer der größten produzentenunabhängigen
Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit
einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und
Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region,
bedient Klöckner über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern mehr
als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2024
erwirtschaftete Klöckner einen Umsatz von rund 6,6 Mrd. Euro. Mit einer
konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner an, eines
der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in
Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte
Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die
Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration
weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.
Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum
Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime
Standard) zugelassen. Die Aktien der Klöckner & Co SE sind im SDAX® -Index
der Deutschen Börse gelistet.
ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576
Medienkontakte:
Worthington Steel
Melissa Dykstra
Vice President, Corporate Communications and Investor Relations
Telefon: 614-840-4144
Melissa.Dykstra@WorthingtonSteel.com
Medienkontakt für Europa
Brunswick Group
Julia Klostermann
Director
Telefon: +49 174-740-2796
Jklostermann@brunswickgroup.com
Wichtige Hinweise:
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Erwerb noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf vonKlöckner-Aktiendar.
Die Bedingungen des Angebots (in der durch die Angebotsänderung geänderten
Fassung das "Übernahmeangebot") sind in der von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Veröffentlichung gestatteten
Angebotsunterlage sowie der Angebotsänderung dargelegt. Die Bieterin behält
sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Übernahmeangebots,
soweit rechtlich zulässig, vor. Investoren und Inhabern von Klöckner-Aktien
wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage, die Angebotsänderung und
alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu
lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren
Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter Wertpapiergesetze der Vereinigten
Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten" oder "U.S."). Das
Übernahmeangebot wird nicht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen
einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder den
Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) gemacht. Dementsprechend wurden
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten keine
Ankündigungen, Registrierungen, Genehmigungen oder Autorisierungen für das
Angebot vorgenommen, arrangiert oder erteilt. Investoren und Inhaber von
Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze
einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der
in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den
zuständigen Aufsichtsbehörden zu gewährenden Ausnahmen wird kein
Übernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung gemacht, in der
dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen würde.
Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung
veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das
Übernahmeangebot nach geltendem nationalem Recht untersagt wäre.
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder
verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien in
anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich
erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder
Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern dies
außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren
deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Erwerbe
können entweder über die Börse zu den jeweils geltenden Kursen oder im
Rahmen außerbörslicher Privatgeschäfte zu ausgehandelten Preisen erfolgen.
Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen,
einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien
und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in
deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer
anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.
Das in dieser Pressemitteilung genannte veröffentlichte Übernahmeangebot
bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den
gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die
Durchführung eines solchen Angebots, die sich in wesentlichen Punkten von
den entsprechenden Vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer
Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle enthaltenen
Finanzinformationen über die Bieterin und Klöckner, einschließlich der in
der Angebotsunterlage und der Angebotsänderung enthaltenen Informationen,
sind in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Vorschriften erstellt und nicht nach den in den Vereinigten Staaten
allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen; sie sind daher
möglicherweise nicht mit Finanzinformationen über Unternehmen aus den
Vereinigten Staaten oder aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Das Übernahmeangebot war nicht
Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde
außerhalb Deutschlands und wurde von keiner anderen Aufsichtsbehörde
genehmigt oder empfohlen. Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder
gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf
hingewiesen, dass das Übernahmeangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer
Gesellschaft abgegeben ist, die ein ausländischer Privatemittent (foreign
private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten
von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "U.S. Exchange Act") ist und deren
Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Das
Übernahmeangebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der
Tier-II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des U.S. Exchange Act und
unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und
Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und
Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot ist
den in den Vereinigten Staaten ansässigen Klöckner-Aktionären zu denselben
Bedingungen unterbreitet wie allen übrigen Klöckner-Aktionären, denen ein
Angebot gemacht wird. Sämtliche Informationsunterlagen, einschließlich
dieser Pressemitteilung, werden den Aktionären in den Vereinigten Staaten in
einer Weise zur Verfügung gestellt, die mit der Verteilung dieser Unterlagen
an die übrigen Klöckner-Aktionäre vergleichbar ist. Soweit das
Übernahmeangebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze
ausschließlich auf Inhaber von Klöckner-Aktien in den Vereinigten Staaten
Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen
zustehen.
Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des
Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen
der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für
Klöckner-Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen
Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche,
die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot nach dem U.S. Securities Act
(oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die
Bieterin und Klöckner außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der
Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind und ihre
jeweiligen Führungskräfte und Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten
(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind. Es
könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen
Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-amerikanischen Gericht wegen
Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich
sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften
zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.
Zukunftsgerichtete Aussagen:
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich
zukunftsgerichteter Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation
Reform Act von 1995. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter
anderem, jedoch nicht ausschließlich, Aussagen zu den Plänen, Zielen,
Erwartungen und Absichten von Worthington Steel und Klöckner im Zusammenhang
mit der Übernahme und den Vorteilen der Transaktion, den erwarteten
Ergebnissen der geplanten Übernahme, einschließlich der geschätzten Kosten,
operativen und kommerziellen Synergien und dem Zeitplan für die Realisierung
dieser Synergien, den Auswirkungen auf die Erträge von Worthington Steel,
die erwartete Pro-forma-Nettoverschuldungsquote von Worthington Steel nach
der Transaktion und die Ziele für die Nettoverschuldungsquote nach der
Transaktion, den erwarteten Zeitplan für den Abschluss der Übernahme sowie
andere Aussagen, die keine historischen oder gegenwärtigen Tatsachen
darstellen und die durch Begriffe wie "erwartet, "glaubt", "anticipates"
"rechnet mit", "ist der Ansicht", "versucht", "schätzt", "beabsichtigt",
"plant", "nimmt an", "kann", "wird", "würde", "sollte", "strebt an" sowie
ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen
auf gegenwärtigen Absichten, Annahmen oder Erwartungen und beinhalten
Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen
ausdrücklich oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen. Faktoren,
die dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den derzeitigen
Erwartungen abweichen, umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich,
Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf die jeweiligen Geschäftstätigkeiten
von Worthington Steel und Klöckner sowie die geplante Übernahme, und die
tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich abweichen. Diese Risiken und
Unsicherheiten umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich: (i) die
Fähigkeit der Parteien, die geplante Übernahme zu den erwarteten Bedingungen
und innerhalb des erwarteten Zeitrahmens erfolgreich abzuschließen,
einschließlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und
der Erfüllung sonstiger Bedingungen für den Abschluss der Übernahme; (ii)
die Fähigkeit der Parteien, die erforderliche Mindestannahmeschwelle des
ausgegebenen Aktienkapitals von Klöckner zum Ende der Annahmefrist zu
erreichen, einschließlich infolge der Angebotsänderung, die denjenigen
Klöckner-Aktionären, die ihre Klöckner-Aktien vor Veröffentlichung der
Angebotsänderung in das Angebot eingeliefert haben, ein gesetzliches
Rücktrittsrecht von ihrer Annahme des Angebots bis zum Ablauf der
Annahmefrist einräumt; (iii) die Finanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang
mit der Übernahme; (iv) die Auswirkungen der Transaktion auf die
Geschäftstätigkeit von Worthington Steel und Klöckner, einschließlich der
Auswirkungen auf die künftige Finanzlage und Performance des kombinierten
Unternehmens, die Betriebsergebnisse, Strategie und Planung, einschließlich
der erwarteten steuerlichen Behandlung, unvorhergesehener Verbindlichkeiten,
künftiger Investitionsausgaben, Umsätze, Aufwendungen, Ergebnisse,
Synergien, wirtschaftlicher Performance, Verschuldung, Verluste, künftiger
Aussichten sowie der Geschäfts- und Managementstrategien für die Führung,
Expansion und das Wachstum der Geschäftstätigkeit des neu kombinierten
Unternehmens; (v) die potenziellen Auswirkungen der Ankündigung oder des
Vollzugs der geplanten Übernahme auf die Beziehungen zu Kunden, Lieferanten
und sonstigen Dritten; (vi) die Fähigkeit des kombinierten Unternehmens, die
erwarteten Kostensynergien oder die Ergebnissteigerung je Aktie zu
realisieren; sowie (vii) die weiteren Faktoren, die in den von Worthington
Steel bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten
Berichten beschrieben sind, einschließlich des zuletzt eingereichten Annual
Report on Form 10-K und der nachfolgenden Quarterly Reports on Form 10-Q
unter der Überschrift "Risk Factors", sowie die weiteren Risiken, die in den
Einreichungen von Worthington Steel bei der SEC erörtert werden. Darüber
hinaus
beruhen diese Aussagen auf Annahmen, die Änderungen unterliegen. Ferner kann
nicht ausgeschlossen werden, dass Worthington Steel und/oder Klöckner ihre
in Dokumenten oder Mitteilungen oder in dem noch zu veröffentlichenden
Angebotsdokument geäußerten Absichten und Einschätzungen nach
Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder des Angebotsdokuments
ändern werden. Diese Pressemitteilung bezieht sich ausschließlich auf den
Stand zum Datum dieser Mitteilung. Worthington Steel und Klöckner lehnen
jeweils jede Verpflichtung ab, die hierin enthaltenen Informationen zu
aktualisieren.
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