KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Mittwoch (8.45 Uhr) klären, ob beim Verkauf von leeren Ersatztanks für E-Zigaretten im Internet das Alter der Käuferinnen und Käufer kontrolliert werden muss. Über die Frage streiten zwei Handelsfirmen, die online E-Zigaretten verkaufen. Der Kläger meint, ein Verkauf ohne Alters-Check verstoße gegen den Jugendschutz.
E-Zigaretten sind mit einer Flüssigkeit gefüllt, die über ein Heizelement erwärmt, verdampft und anschließend über ein Mundstück eingeatmet wird. Dabei gibt es verschiedene Produktarten. Bei offenen Systemen befüllt man sich die E-Zigaretten selbst mit den sogenannten Liquids. Hierfür sind auch die Ersatztanks wichtig, die in der Regel zwischen 15 und 30 Euro kosten.
OLG: Kein Verkauf ohne Alters-Check
Im Jugendschutzgesetz steht, dass Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Das Verbot gilt explizit "auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse".
In dem konkreten Rechtsstreit hatte das Oberlandesgericht Hamm zuletzt entschieden, dass auch ungefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten zu diesen vom Jugendschutz erfassten Produkten zählen. Ein Verkauf ohne Altersüberprüfung sei daher nicht erlaubt. Der BGH-Senat ließ in der mündlichen Verhandlung im Januar durchblicken, dass er das ähnlich sehen könnte. (Az. I ZR 106/25)/jml/wdw/DP/mis