KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt, ob ein Internetportal für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben darf. Der erste Zivilsenat will seine Entscheidung am Donnerstag (8.45 Uhr) in Karlsruhe verkünden. Die Wettbewerbszentrale war gegen das Unternehmen Bloomwell vor Gericht gezogen, weil sie einen Verstoß gegen Heilmittelwerberecht sieht.
Für rezeptpflichtige Medikamente darf nur bei Ärzten, Apothekern oder Arzneimittelhändlern geworben werden - nicht aber bei Patienten. Bloomwell bietet im Internet eine Vermittlung von Patienten an niedergelassene Ärzte für Behandlungen mit medizinischem Cannabis an und erhält von Ärzten eine Vergütung. Die Firma mit Sitz in Frankfurt versteht ihr Angebot als Information über eine bestimmte Behandlungsform, und nicht als Werbung für ein Produkt. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah das aber zuletzt anders und gab der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale teils statt. (Az. I ZR 74/25)
In einem anderen Verfahren will der BGH ebenfalls am Donnerstag (8.45 Uhr) klären, ob ein Gesundheitsunternehmen im Internet für Online-Diagnosen durch Ärzte in Irland werben darf. Der Verband Sozialer Wettbewerb geht hier gegen das Unternehmen Wellster Healthtech aus München vor. (Az. I ZR 118/24)/jml/kre/DP/stw