BERLIN (dpa-AFX) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ausgesprochen. "Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung", sagte Hubig der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Modernisierung des Strafrechts geplant
Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse stellte sie die derzeit geltende Praxis infrage: "Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?"
Die Ministerin verwies darauf, dass die Verfahren viele Ressourcen in der Justiz binden würden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, müsse deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden.
Auch Deutscher Anwaltsverein übt Kritik an geltender Praxis
Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist, begeht bislang eine Straftat - und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.
Neben Hubig drängt auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf eine Entkriminalisierung. "Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens", sagte Swen Walentowski vom DAV der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Dem Verein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich.
Gewerkschaft der Polizei sieht Entkriminalisierung kritisch
Aus der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gibt es Kritik an einer möglichen Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Der GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, sagte der "Rheinischen Post": "Schwarzfahren wird damit zum Kavaliersdelikt." Man laufe Gefahr, "dass es sehr vielen dann einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht".
Eine Straftat sollte aus Roßkopfs Sicht nicht aufgrund einer Überbelastung der Justiz zur Ordnungswidrigkeit gemacht werden. "Erschleichen von Leistungen muss eine Straftat bleiben, sonst öffnen wir Tür und Tor für ein solches Vorgehen", sagte der GdP-Vorsitzende für den Bereich Bundespolizei. Oftmals handele es sich dabei auch nicht um kleine Euro-Beträge, sondern um Summen im zwei- oder dreistelligen Bereich./mjm/DP/nas