BERLIN (dpa-AFX) - Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) drückt beim angekündigten Tankrabatt aufs Tempo. Einen Tag nach der Koalitions-Ankündigung verschickte sein Ministerium bereits einen Gesetzentwurf an die Koalitionsfraktionen im Bundestag. Das Vorhaben soll noch diese Woche ins Parlament eingebracht werden.
Die Koalitionsspitzen hatten beschlossen, dass die Steuern auf Diesel und Benzin zur Abfederung hoher Preise um jeweils rund 17 Cent brutto pro Liter gesenkt werden, begrenzt auf zwei Monate.
Die reduzierten Steuersätze sollten vom 1. Mai bis 30. Juni gelten, heißt es in dem Entwurf. Die Passage ist allerdings noch farbig unterlegt, als Zeichen dafür, dass sie möglicherweise noch angepasst werden muss. Bei vollständiger Weitergabe der Steuersenkung könnten die Preise an der Zapfsäule um 17 Cent sinken, heißt es weiter. Das werde aber womöglich nicht direkt nach Inkrafttreten, sondern erst schleichend ein paar Tage später passieren.
Jetzt befasst sich der Bundestag mit dem Entwurf. Unionsfraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) kündigte an, der Tankrabatt könnte bei einer angestrebten Sondersitzung des Bundesrats am 24. April endgültig beschlossen werden.
SPD-Fraktion verteidigt Tankrabatt-Pläne
Die SPD-Fraktion verteidigt die Pläne der Regierung, alle Autofahrer mit einem Tankrabatt zu entlasten. "Wenn wir wollen, dass etwas sehr unmittelbar wirkt, dann müssen wir auch das Gießkannenprinzip an einigen Stellen in Kauf nehmen", sagte Fraktionschef Matthias Miersch in Berlin. Bei den Spritpreisen sei eine schnelle Wirkung entscheidend.
Es hatte Kritik gegeben, die Hilfe sei nicht zielgenau und sozial ausgewogen. Tatsächlich profitieren davon besonders Menschen, die Autos mit hohem Spritverbrauch haben oder weite Strecken fahren.
Miersch betonte, die Koalition müsse jetzt schon überlegen, wie es nach Auslaufen der Steuersenkung weitergehen könne. Möglicherweise seien dann weitere Maßnahmen zur Senkung der Spritpreise nötig.
Kartellamtschef: Kontrollen bräuchten Zeit
Deutschlands oberster Wettbewerbshüter äußerte unterdessen die Erwartung, dass die Steuersenkung auch in eine entsprechende Preisreduktion mündet. "Die Unternehmen sollten es als eine Verpflichtung verstehen, die Steuersenkung vollumfänglich weiterzugeben", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Sollte das nicht erfolgen, müsste man sich das genauer ansehen." Eine Pflicht, die Steuersenkung an die Verbraucher weiterzugeben, enthält der Gesetzesentwurf nicht.
Mundt gab zu bedenken, dass solche kartellrechtlichen Kontrollen "nicht von heute auf morgen" gingen. "Wir müssten in einem rechtsstaatlichen Verfahren nachweisen, dass die Mineralölkonzerne missbräuchlich überhöhte Preise genommen haben", so der Wettbewerbshüter. "Eine solche Prüfung wird sehr schnell sehr komplex, wenn sich die Steuernachlässe mit anderen, sich täglich ändernden Kostenfaktoren vermischen."
Der im Jahr 2022 zwischenzeitlich gültige staatliche Tankrabatt wurde damals laut Ifo-Institut und RWI-Institut "im Wesentlichen" weitergegeben. Die Ifo-Wirtschaftsforscher schrieben damals, dass die Tankstellen den Rabatt bei Diesel zu 100 Prozent an die Autofahrer weitergegeben hätten und bei Benzin zu 85 Prozent. Das RWI-Institut für Wirtschaftsforschung wies damals darauf hin, dass der Rabatt-Effekt im Laufe der Zeit nachgelassen habe./tam/DP/jha