Nachrichten

Filialnetz der Post hat gesetzeswidrige Lücken

Filialnetz der Post hat gesetzeswidrige Lücken

18.4.2026 06:09:27 | Quelle: dpa | Lesedauer etwa 3 min.

BONN (dpa-AFX) - Bei der Einhaltung einer gesetzlichen Vorschrift zur Flächenpräsenz mit Filialen hat die Deutsche Post zwar noch immer Probleme, sie kommt aber voran. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, gab es Mitte April im Bundesgebiet 130 unbesetzte Pflichtstandorte - an diesen Orten hat das Unternehmen keine Filialen, obwohl es dort eine haben müsste. Im September waren es 30 mehr gewesen.

Eine Firmensprecherin begründete die Lücken im Filialnetz mit dem Strukturwandel des Einzelhandels vor allem im ländlichen Raum: Mancherorts mache das letzte Geschäft zu und es gebe kein anderes Geschäft mehr, das einen Postschalter haben könnte. Man arbeite intensiv an Lösungen und es handele sich nur um vorübergehende Lücken, betonte sie. Die Post hat bundesweit 12.400 Postfilialen, der Anteil der unbesetzten Standorte ist gering.

Der gelbe Riese muss in Dörfern mit mehr als 2000 Einwohnern eine Filiale haben. In größeren Kommunen und Städten darf die Filiale nicht weiter als zwei Kilometer entfernt sein, sofern das Wohngebiet zusammenhängend bebaut ist. Mit Filialen sind meistens Einzelhändler gemeint, etwa ein Supermarkt oder Kiosk mit einem Schalter, wo man Briefmarken kaufen oder Pakete abgeben kann. Solche Einzelhändler haben es auf dem Land oder am Stadtrand häufig wirtschaftlich schwer, viele von ihnen werfen irgendwann das Handtuch und machen dicht. Dann hat die Post dort keine Filiale mehr.

Automaten können als Filialen gelten

Der Gesetzgeber ist sich dieses Problems bewusst und hat die Regelung in einer Gesetzesnovelle aufgeweicht: Seit vergangenem Jahr werden auch Automaten als Filiale anerkannt. Es geht um sogenannte Poststationen, an denen fast alle postalischen Leistungen zu haben sind: Man kann Briefmarken kaufen, Briefe einwerfen, Pakete frankieren sowie Pakete abgeben und abholen. Außerdem gibt es die Möglichkeit zur Videoberatung über ein Display. "Poststationen sichern die postalische Versorgung dort, wo wir keine Filialpartner mehr finden - und stoßen bei Kommunen sowie bei Bürgerinnen und Bürgern auf breite Zustimmung", sagt die Firmensprecherin.

Für die Anerkennung als Filiale ist die Zustimmung der Bundesnetzagentur nötig, die sich vorher noch mit der jeweiligen Kommune abstimmt. Die Aufsichtsbehörde berichtet, die Post habe bislang 846 Anträge auf Zulassung einer automatisierten Station eingereicht, von denen die meisten noch in Bearbeitung seien. Bis Ende März seien 137 bewilligt worden. Fast alle dieser Stationen standen an einem Pflichtstandort, der zuvor unbesetzt war. Die Bundesnetzagentur sieht die Automaten grundsätzlich positiv, da sie rund um die Uhr verfügbar sind und dem Verbraucher dadurch einen Mehrwert bieten.

Es geht vor allem um kleine Kommunen

Zu den Orten, wo Mitte April eine Filiale hätte sein sollen und keine war, gehört Struppen (Sachsen), Röderland (Brandenburg), Bröckel (Niedersachsen), Balve-Garbeck (NRW), Zuzenhausen (Baden-Württemberg) und Penzing (Bayern).

Zusätzlich zu diesen Abstandsregeln muss die Post noch die Vorschrift einhalten, bundesweit mindestens 12.000 Filialen zu haben. Diese Messlatte überspringt die Post, sie hat nach eigenen Angaben 12.400 Filialen mit Personal - sie hat also insgesamt mehr als genug Filialen, aber nicht immer da, wo eine der Vorschrift zufolge sein soll.

Etwas verwunderlich ist, dass die Zahl der unbesetzten Standorte trotz der Automaten-Anrechnung nicht stärker gesunken ist. So lag die Anzahl im Juli 2024 - also vor der Möglichkeit der Automaten-Anrechnung - bei 141 und damit nur unwesentlich höher. Die Anzahl der unbesetzten Pflichtstandorte schwankt seit Jahren - es sind mal mehr und mal weniger. Im Januar 2023 zum Beispiel waren es 174 und im Oktober desselben Jahres nur noch 73 - und damit nur etwa halb so viele wie derzeit./wdw/DP/zb