123fahrschule SE: Referentenentwürfe zur Fahrschulreform veröffentlicht - Geschäftsmodell der 123fahrschule SE soll zum gesetzlichen Standard werden
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123fahrschule SE: Referentenentwürfe zur Fahrschulreform veröffentlicht -
Geschäftsmodell der 123fahrschule SE soll zum gesetzlichen Standard werden
05.05.2026 / 11:34 CET/CEST
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123fahrschule SE: Referentenentwürfe zur Fahrschulreform veröffentlicht -
Geschäftsmodell der 123fahrschule SE soll zum gesetzlichen Standard werden
* Referentenentwürfe FahrschModVO und FahrlG-ÄndG veröffentlicht -
Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 angestrebt
* Theorie vollständig digital: Fahrschüler wählen Lernformat frei -
Präsenzpflicht entfällt
* Unterrichtsraumpflicht wird abgeschafft - asset-light Expansion
bundesweit ohne Raumgebundenheit möglich
* Fahrsimulatoren erstmals gesetzlich anerkannt - Stand-alone-Betrieb
erlaubt, Schaltgetriebe überwiegend per Simulator
* Reform stärkt alle drei Konzerngesellschaften: 123fahrschule SE,
FahrerWerk und Foerst GmbH
* Investor Round Table in Kooperation mit NuWays AG am Donnerstag, 07. Mai
2026, 15:30 Uhr
Von der Absichtserklärung zum Rechtsentwurf
Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt:
Düsseldorf) nimmt die Veröffentlichung der Referentenentwürfe für die
Fahrschulmodernisierungsverordnung (FahrschModVO) und das
Fahrlehrergesetz-Änderungsgesetz (FahrlG-ÄndG) zum Anlass, die strategischen
Konsequenzen für den Konzern einzuordnen.
Mit Bearbeitungsstand vom 4. Mai 2026 sind die Vorhaben nun in verbindliche
Rechtsentwurfssprache überführt worden. Die Referentenentwürfe markieren den
nächsten konkreten Schritt auf dem Weg zum Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.
Für die 123fahrschule SE ist dies mehr als ein regulärer
Gesetzgebungsschritt. Was das Unternehmen seit seiner Gründung 2016 als
digitales, technologiegestütztes Ausbildungsmodell aufgebaut hat, soll nun
zum gesetzlichen Standard werden.
Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE:
"Die Referentenentwürfe bestätigen, was wir seit Jahren konsequent aufbauen.
Wir haben nicht auf Regulierung gewartet, sondern das Modell entwickelt, das
der Gesetzgeber jetzt als Blaupause für die gesamte Branche nimmt. Für
unsere Investoren bedeutet das: Die Equity Story ist keine Wette auf
künftige Gesetzgebung mehr - sie steht im Entwurfstext."
Vollständig digitale Theorie: Die Entkopplung vom Raum
Der Referentenentwurf sieht vor, dass Fahrschüler ihr Lernformat künftig
frei wählen können (§ 3 FahrschAusbV-neu). Präsenzunterricht bleibt möglich,
ist aber keine Voraussetzung mehr. Parallel entfällt die bisherige Pflicht,
einen Unterrichtsraum vorzuhalten (§ 18 Abs. 1 Nr. 6 FahrlG-neu).
Branchenweit entspricht das einer Entlastung von rechnerisch 55,1 Mio. Euro
jährlich.
Für die 123fahrschule SE eröffnet diese Regelung die Möglichkeit, neue
Standorte und Kunden ohne die bisher erforderliche Rauminfrastruktur zu
erschließen. Die digitale Lernplattform des Unternehmens war bislang ein
Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb. Mit Inkrafttreten der Reform wird
dieser Lernpfad stärker frequentiert, während die schlanke Zweigstelle ohne
Theorieraum zum rechtlich abgesicherten Rollout-Modell avanciert.
Das Modell der geografischen Entkopplung: Ein Fahrschüler muss künftig nicht
mehr im Einzugsgebiet einer Fahrschule wohnen, um deren Theorieausbildung zu
nutzen. Die Praxisausbildung bleibt lokal, aber der erste und
volumenstärkste Teil der Ausbildung - die Theorie - kann vollständig über
die Plattform der 123fahrschule SE absolviert werden. Damit wird die
Reichweite des Unternehmens strukturell ausgedehnt.
Simulatoren als gesetzlicher Standard: Foerst GmbH als Profiteur
Der Referentenentwurf lässt Simulatoren erstmals ausdrücklich als
Ausbildungsmittel zu (§ 4 Abs. 3 FahrschAusbV-neu). Die Regelung ist
technologieoffen ausgestaltet und entspricht zu 100 % den heute von Forest
gebauten Geräten; zugleich entfällt die bisherige 1:1-Betreuung durch einen
Fahrlehrer. Zudem können Simulatoren künftig im Stand-alone-Betrieb genutzt
werden, was den Durchsatz je Gerät deutlich erhöht.
Besonders relevant: Die Schulung an Schaltgetrieben der Klasse B darf
künftig zum überwiegenden Teil simulationsgestützt erfolgen (§ 10 Abs. 3
FahrschAusbV-neu).
Die 123fahrschule SE hat mit der Akquisition der Foerst GmbH frühzeitig die
Grundlage geschaffen, um von dieser Entwicklung direkt zu profitieren.
Foerst gehört zu den wenigen Simulatorherstellern, die in der
Verbände-Anhörung zum Referentenentwurf beteiligt waren und deren
Technologie im BASt-Bericht 2024 ausdrücklich referenziert wird.
Der Simulator wechselt mit diesem Gesetz seine Rolle. Vom bisher ergänzenden
Lernmittel zum gesetzlich anerkannten Standardausbildungsmittel.
Individualisierbarer Ausbildungspfad und kompetenzorientierte Sonderfahrten
Neben der Theoriefreiheit und den Simulatoreinsatzmöglichkeiten sieht der
Referentenentwurf vor, dass Sonderfahrten künftig kompetenzorientiert statt
nach festen Mindestzahlen absolviert werden (§ 4 FahrschAusbV-neu).
Fahrschüler mit nachgewiesenem Lernerfolg können schneller vorankommen und
weniger versierte Fahrschüler erhalten gezielte Unterstützung. Das erhöht
den Durchsatz pro Fahrlehrer und Standort und verbessert die
Wirtschaftlichkeit je Ausbildungsfall.
Ergänzend wird ein Transparenzregister eingeführt, das künftig
Bestehensquoten je Fahrschule ausweist (§§ 32, 57 FahrlG-neu). Strukturierte
Anbieter mit professionellem Qualitätsmanagement wie die 123fahrschule SE
werden durch dieses Register gegenüber Einzelbetrieben ohne systematisches
Tracking strukturell begünstigt.
FahrerWerk: Moderne Fahrlehrerausbildung als Wettbewerbsvorteil
Die Reform stärkt somit nicht nur das Kerngeschäft der 123fahrschule SE,
sondern auch die Konzerngesellschaft FahrerWerk, die auf die Ausbildung von
Fahrlehrern spezialisiert ist. Der Referentenentwurf erlaubt künftig
digitale, hybride und asynchrone Formate in der Fahrlehrer-Erstausbildung (§
1 Abs. 5 FahrlAusbV-neu), ohne die bisherigen Mindeststundenansprüche zu
verändern.
FahrerWerk kann damit überregional ausbilden, Anwärter ohne Standortbindung
akquirieren und Lehrgänge mit deutlich niedrigerem Capex-Aufwand je
Absolvent durchführen.
Simulationskompetenz wird durch die Reform de facto zum Pflichtbestandteil
moderner Fahrlehrerausbildung. FahrerWerk hat die Möglichkeit, dieses
Curriculum-Element frühzeitig zu besetzen und sich als Branchenstandard für
die Ausbildung der nächsten Fahrlehrergeneration zu positionieren.
Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE:
"Die Reform trifft alle drei unserer Gesellschaften genau dort, wo wir
investiert haben. 123fahrschule bekommt das gesetzliche Fundament für das
asset-light Rollout-Modell, FahrerWerk die Öffnung für moderne
Ausbildungsformate und Foerst den Übergang vom Spezialprodukt zum
Branchenstandard. Das ist kein Zufall - wir haben an diesen Entwicklungen
mitgearbeitet."
Investor Round Table am Donnerstag, 07. Mai 2026
Die 123fahrschule SE lädt Investoren und Analysten im Anschluss an diese
Veröffentlichung zu einem Investor Round Table ein. Die Veranstaltung wird
in Kooperation mit dem Research-Haus NuWays AG durchgeführt und gibt
Vorstand Boris Polenske die Möglichkeit, die strategischen Implikationen der
Referentenentwürfe im direkten Austausch zu erläutern und Rückfragen zu
beantworten.
Datum: Donnerstag, 07. Mai 2026
Uhrzeit: 15:30 Uhr
Format: Telefonkonferenz / Webcast
Anmeldelink:
https://www.nuways-ag.com/events/implikationen-aus-dem-referentenentwurf-VPnZuMh?lng=de
Ihr Ansprechpartner: Boris Polenske
Kontakt: ir@123fahrschule.de
Mehr Infos: https://123fahrschule.de/investor-relations
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