Nachrichten

Klagen gegen NRW-Krisenfonds: Entscheidung fällt Ende Juni

Klagen gegen NRW-Krisenfonds: Entscheidung fällt Ende Juni

5.5.2026 11:22:50 | Quelle: dpa | Lesedauer etwa 2 min.

MÜNSTER (dpa-AFX) - Im Streit um die verfassungsrechtliche Bewertung von neuen Schulden zur Bewältigung der Folgen des Kriegs in der Ukraine will der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen am 30. Juni ein Urteil verkünden. Das teile Gerichtshofpräsidentin Barbara Dauner-Lieb im Anschluss an die mündliche Verhandlung in Münster mit.

Die Verfassungsrichter angerufen haben Landtagsabgeordnete von SPD und FDP. Sie wollen in Münster klären lassen, ob das sogenannte NRW-Krisenbewältigungsgesetz durch die Landesverfassung gedeckt ist. Der Landtag hatte Ende 2022 mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und Grünen dem Finanzministerium genehmigt, neben dem Haushalt neue Schulden, bezeichnet als Sondervermögen, in Höhe bis zu 5 Milliarden Euro aufzunehmen. Damit sollten bis dahin nicht kalkulierbare Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel für energieintensive Wirtschaftsbetriebe, abgefedert werden.

Hinweis der Präsidentin

Dauner-Lieb stellte bereits zu Beginn der rund 90-minütigen Verhandlung klar: "Die Verfassung erlaubt Sondervermögen ausdrücklich." Im folgenden Austausch wurde dann auch schnell deutlich, dass es den Klägern von der SPD- und FDP-Fraktion nicht um die generelle verfassungsrechtliche Bewertung geht, sondern um die Frage, ob das Land in diesem Fall das Sondervermögen sachgerecht begründet habe oder ob es nur um darum ging, Finanzmittel zu parken und Schulden hin und her zu schieben.

Die Abgeordneten beklagen, dass sie durch dieses Handeln in ihrem dem Landtag ausdrücklich zugebilligten Budgetrecht über den Haushalt eingeschränkt wurden. Land und Landtag bestritten dies in der Verhandlung.

Keine Tendenz zu erkennen

Die sieben Verfassungsrichter ließen in der mündlichen Verhandlung noch keine Tendenz erkennen. Ihre Fragen richteten sie an beide Seiten. Auffällig war allerdings, dass die Klägerseite mehrfach erklären sollte, was denn die Alternative zum Sondervermögen gewesen und was etwa der Vorteil von mehrfach verabschiedeten Nachtragshaushalten gewesen wäre.

Das Finanzministerium betonte, dass die Lage mehrere Monate nach dem Ausbruch des Kriegs und die Folgen für NRW so unübersichtlich und nicht vorhersehbar gewesen seien, dass das Sondervermögen die beste Lösung gewesen sei. Gasmangel, Preissteigerungen - das Ende der Knappheit sei nicht absehbar gewesen, so ein Ministeriumsvertreter. Der Landtag habe dann erst im Laufe des Jahres die einzelnen Ausgaben genehmigt, als die Marktentwicklung bereits eingesetzt habe. Dies habe als Preisdämpfer gewirkt. Am Ende wurden so 102 Maßnahmen in Höhe von rund 3 Milliarden Euro finanziert./lic/DP/mis