BRÜSSEL (dpa-AFX) - Internationale Bahnreisen sollen in der EU einfacher werden. Kunden sollen dafür Tickets für zusammenhängende Verbindungen mehrerer Verkehrsunternehmen auf Plattformen kaufen können und dadurch bei Verspätungen und Zugausfällen besser geschützt sein, wie aus einem Vorschlag der EU-Kommission hervorgeht.
Die Idee: Reiselustige sollen online übersichtlich alle Optionen sehen, von A nach B zu kommen. Große Ticket-Plattformen sollen verpflichtet sein, auch Tickets anderer Betreiber anzubieten, wenn diese das wollen.
Entscheidend bei Problemen unterwegs: Wenn Reisende auf einer Plattform in einem einzigen Vorgang eine Bahnfahrt mit mehreren Betreibern buchen, gilt dies nach dem Willen der Kommission künftig immer als ein einzelnes Ticket. Das soll zum einen praktisch sein und würde sich zum anderen auf die Fahrgastrechte auswirken.
Diese Rechte sollen Reisende bei Verspätung haben
Hat ein Zug Verspätung und Reisende verpassen deshalb im Ausland ihren Anschluss, sollen sie dem Vorschlag zufolge künftig ein Recht darauf haben, ohne zusätzliche Kosten auf anderem Weg zu ihrem Ziel zu gelangen - also zum Beispiel mit einem anderen Zug fahren zu dürfen. Alternativ könnten sich Kunden mit durchgehenden Tickets, die ihren Anschluss verpassen, für die Erstattung des Tickets entscheiden.
Falls sie die Reise fortsetzen, haben sie außerdem unter anderem Anspruch auf Mahlzeiten oder eine Unterkunft, wenn eine Übernachtung nötig wird. Verantwortlich für diese Fahrgastrechte ist dem Vorschlag zufolge das Eisenbahnunternehmen, das die Störung verursacht hat. Voraussetzung soll aber eine ausreichende Umstiegszeit sein.
Was bisher das Problem ist
Bisher müssen Verbraucher bei Reisen ins Ausland, die von unterschiedlichen Bahnunternehmen betrieben werden, ihre Tickets oft auf unterschiedlichen Plattformen buchen. Für manche Strecken können sie ihre Tickets zwar zusammen auf einer Plattform kaufen - etwa für eine Fahrt von Brüssel nach Straßburg mit Umstieg in Paris. Wenn die beiden Teilstrecken von unterschiedlichen Unternehmen betrieben werden, werden dafür aber oft zwei einzelne Tickets ausgestellt und Kunden schließen zwei separate Verträge ab.
Hat der erste Zug Verspätung und der Anschlusszug wird deshalb verpasst, dürfen Reisende deshalb bisher in der Regel nicht einfach den nächsten Zug zum Endziel nehmen. Sie haben grundsätzlich auch ausschließlich für die Verspätung des ersten Zugs Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht. Anders ist das bereits jetzt, wenn das Ticket als durchgehendes Ticket zählt.
Freiwillige Leistung
Mehrere Eisenbahnen haben sich zudem untereinander darauf verständigt, unter bestimmten Voraussetzungen Passagiere bei Verspätungen des ersten Zugs ohne weitere Kosten im nächsten verfügbaren Zug mitzunehmen. Dazu gehören unter anderem die Deutsche Bahn, die ÖBB, die französische Eisenbahngesellschaft SNCF und die Eurostar-Verbindungen. Die Vereinbarung ist aber nicht nach EU-Recht bindend.
Bevor die Vorschläge der Kommission in Kraft treten, müssen auch die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen. Die EU-Kommission will mit dem Vorhaben auch den Umstieg auf Züge fördern./wea/DP/mis