Edisun Power Europe AG gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt
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Edisun Power Europe AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Edisun Power Europe AG gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt
22.05.2026 / 07:00 CET/CEST
Medienmitteilung
Zürich, 22. Mai 2026
Veröffentlichung gemäss Art. 61 Abs. 3 der Verordnung der
Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote: Edisun Power Europe AG
gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt
Verfügung der Übernahmekommission 934/01 vom 18. Mai 2026 in Sachen Edisun
Power Europe AG zum Gesuch der Edisun Power Europe AG betreffend
Feststellung der Gültigkeit einer Opting out-Klausel
Die Übernahmekommission hat am 18. Mai 2026 wie folgt verfügt:
1. Basierend auf den der Übernahmekommission vorgelegten Unterlagen wird
festgestellt, dass die beabsichtigte Opting out-Bestimmung
übernahmerechtlich gültig ist, sofern die Anforderungen an die
Transparenz und an die Zustimmung der Aktionäre von Edisun Power Europe
AG gemäss den Zusicherungen im angepassten Gesuch von Edisun Power
Europe AG vom 4. Mai 2026 erfüllt werden.
2. Basierend auf den der Übernahmekommission vorgelegten Unterlagen wird
festgestellt, dass bei der Abstimmung über die Einführung der Opting
out-Klausel sämtliche bestehenden Aktionäre mit Ausnahme der Smartenergy
lnvest AG und Horst H. Mahmoudi als alleinigem wirtschaftlich
Berechtigten als Minderheitsaktionäre gelten und deren Stimmen folglich
bei der Ermittlung der Zustimmung der Mehrheit der Minderheit
mitzuzählen sind.
3. Edisun Power Europe AG wird verpflichtet, eine allfällige Stellungnahme
ihres Verwaltungsrats, das Dispositiv der vorliegenden Verfügung sowie
den Hinweis auf das Einspracherecht der qualifizierten Aktionäre gemäss
Art. 6 und 7 UEV zu veröffentlichen.
4. Die vorliegende Verfügung wird im Nachgang zur Veröffentlichung von
Edisun Power Europe AG gemäss Dispositiv-Ziff. 3 auf der Website der
Übernahmekommission publiziert.
5. Die Gebühr zu Lasten von Edisun Power Europe AG beträgt CHF 30'000.
Einsprache (Art. 58 der Übernahmeverordnung; UEV)
Ein Aktionär, welcher eine Beteiligung von mindestens drei Prozent der
Stimmrechte an der Edisun Power Europe AG, ob ausübbar oder nicht, nachweist
(qualifizierter Aktionär, Art. 56 UEV) und am Verfahren bisher nicht
teilgenommen hat, kann gegen die Verfügung der Übernahmekommission
Einsprache erheben. Die Einsprache ist bei der Übernahmekommission innerhalb
von fünf Börsentagen nach der Veröffentlichung der Verfügung der
Übernahmekommission einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine summarische
Begründung sowie den Nachweis der Beteiligung gemäss Art. 56 Abs. 3 und 4
UEV enthalten (Art. 58 Abs. 3 UEV).
Für weitere Informationen:
Dr. René Cotting, +41 44 266 61 20,
info@edisunpower.com, https://www.edisunpower.com/de/investoren
Edisun Power Gruppe
Als kotierter europäischer Solarstromproduzent finanziert und betreibt die
Edisun Power Gruppe Solarstromanlagen in verschiedenen europäischen Ländern.
Edisun Power startete ihr Engagement auf diesem Gebiet bereits 1997. Seit
September 2008 ist das Unternehmen an der Schweizer Börse kotiert. Edisun
Power verfügt bei der Realisierung und beim Kauf sowohl nationaler als auch
internationaler Projekte über breite Erfahrung. Aktuell besitzt das
Unternehmen 32 Solarstromanlagen in der Schweiz, in Deutschland, Spanien,
Frankreich, Italien und Portugal. Mit einem Portfolio von Projekten von rund
1 GW ist das Unternehmen für ein signifikantes Wachstum vorbereitet,
namentlich durch die 'Renewables to AI'- Strategie.
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https://eqs-news.com/?origin_id=d98f038e-552e-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Edisun Power Europe AG
Limmatquai 4
8001 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 44 266 61 20
Fax: +41 44 266 61 22
E-Mail: info@edisunpower.com
Internet: www.edisunpower.com
ISIN: CH0024736404
Valorennummer: 2473640
Börsen: SIX Swiss Exchange
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