BERLIN (dpa-AFX) - Wer einen Wohnblock oder ein eigenes Häuschen bauen will, soll künftig schneller ans Ziel kommen. Das Bundeskabinett hat ein neues Baugesetzbuch auf den Weg gebracht, das die kommunale Planung beschleunigen und Wohnungsbau in Gebieten mit Knappheit bevorzugen soll. Verfahren sollen digitalisiert, verkürzt und durchsichtiger werden. Zudem sollen Kommunen neue Hebel gegen sogenannte Schrottimmobilien bekommen und sie bei "extremem Missbrauch" sogar enteignen können.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) verwies bei der Vorstellung der Novelle auf die zuletzt schwachen Zahlen beim Wohnungsbau. 2025 waren nur noch knapp 207.000 Einheiten fertiggestellt worden. Dies sei "ein Arbeitsauftrag", auch wenn Krisen und Kriege die Lage verschärft hätten, sagte die SPD-Politikerin. "Angesichts dieser Lage dürfen wir nicht in Schockstarre verfallen, wir müssen die Dinge anpacken, die wir beeinflussen können."
Die Baugesetzgebung sei dabei ein zentraler Hebel, sagte Hubertz. An vielen Stellen seien Regelungen zu kompliziert und zu langsam. Das sogenannte Upgrade des Regelwerks mache "die Bauplanung in Deutschland schneller, digitaler, schlanker und flexibler". Der Entwurf geht nun ins Parlament und soll laut Hubertz möglichst zu Jahresbeginn 2027 in Kraft treten.
Vorrang für Wohnungsbau
Das Baugesetzbuch regelt, wo und wie gebaut werden darf und wie Nutzungskonflikte aufgelöst werden - zum Beispiel, wenn sich Wohnungsbau, der Ausbau von Straßen oder der Schutz von Grünflächen in die Quere kommen. Neu ist, dass Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt ein "überragendes öffentliches Interesse" für den Wohnungsbau erklären können. Dieser habe damit "Vorfahrt", sagte Hubertz. Sie räumte aber ein, dass immer noch Konflikte mit anderen besonders wichtigen Zielen entstehen könnten, so etwa mit Verteidigung oder dem Ausbau erneuerbarer Energien.
Straffere Umweltprüfung
Projekte sollen insgesamt beschleunigt werden. Die Bauleitplanung soll nach Angaben aus dem Bauministerium künftig in zwei Jahren abgeschlossen werden können - heute dauere das oft fünf, manchmal auch 15 Jahre, sagte Hubertz.
Dafür soll die Umweltprüfung schneller werden. Häufiger als bisher soll nur die sogenannte strategische Umweltplanung greifen, ohne eine detaillierte eigene Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Schwellenwert werde von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter hochgesetzt, sagte Hubertz. Das sei eine "richtig, richtig große Erleichterung".
Auch die Beteiligung von Bürgern in der Planungsphase soll gestrafft werden: Sie könnte digital und nur noch einstufig ablaufen. Dafür sollen Antragsteller immer transparent einsehen können, wo ihr Vorhaben bei den Behörden gerade steht.
Vorkaufsrecht für Kommunen
Gegen sogenannte Schrottimmobilien - gemeint sind Gebäude, die von den Eigentümern vernachlässigt oder gezielt dem Verfall preisgegeben werden - sollen Städte und Gemeinden leichter vorgehen können. Sie sollen ein Vorkaufsrecht erhalten und "Instandsetzungsgebote" aussprechen dürfen, also eine Anweisung, das Gebäude zu sanieren. Bei "extremem Missbrauch" soll auch eine Enteignung möglich werden.
Nicht durchsetzen konnte Hubertz ihre Idee, Kommunen ein Vorkaufsrecht einzuräumen, wenn ihnen Immobiliengeschäfte von Kriminellen oder Extremisten bekannt werden. Innerhalb der Bundesregierung habe es "vielfältige Einwände" gegeben, deshalb stehe das nun nicht mehr im Entwurf, sagte die Sozialdemokratin.
Kommunen warnen vor falschen Erwartungen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund reagierte grundsätzlich positiv. Der Entwurf gehe in die richtige Richtung, sagte Verbandspräsident Ralph Spiegler der "Rheinischen Post". Er kritisierte jedoch, dass Kommunen eine Frist von nur zwei Jahren für Bebauungsplanverfahren vorgegeben werde. Das sei praxisfremd und wecke falsche Erwartungen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte den Kabinettsbeschluss. "Insbesondere die vorgesehene Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten ist ein wichtiger Erfolg für alle Mieterinnen und Mieter und ein zentraler Fortschritt im Kampf gegen Verdrängung und steigende Mieten", erklärte der Verband.
Auch Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer Bauindustrie, betonte, Hubertz habe den richtigen Weg eingeschlagen, auch aus wirtschaftspolitischer Sicht. Der Bau müsse wieder zur Konjunkturlokomotive werden und dafür brauche es "Lust auf Bauen".
Die Linke bezweifelt, dass die Novelle zu bezahlbarem Wohnraum führe. Vielmehr sei zu befürchten, dass eine Schieflage zugunsten von Investoren gegenüber demokratischen Mitspracherechten und dem Umweltschutz entstehe, sagte Bauexpertin Katalin Gennburg./vsr/DP/jha