BRÜSSEL/BERLIN (dpa-AFX) - Die Innenminister der Europäischen Union sollen an diesem Donnerstag darüber beraten, ob Männer einer bestimmten Altersgruppe künftig von der Aufnahmerichtlinie für Geflüchtete aus der Ukraine ausgeschlossen werden sollen. Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, liegen zwei Vorschläge auf dem Tisch: Eine Verlängerung der aktuell bis zum 4. März 2027 geltenden Schutzregelung für alle Ukraine-Flüchtlinge in der aktuellen Fassung um ein weiteres Jahr oder eine Verlängerung, bei der ukrainische Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren vom vorübergehenden Schutz ausgeschlossen würden.
Sollten die EU-Mitgliedstaaten die zweite Variante bevorzugen und einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zustimmen, würde die neue Regelung aber wohl nur bei Männern, die neu in die EU kommen, Anwendung finden. Brüssel bevorzugt demnach die Verlängerung mit Einschränkungen, würde aber auch die andere Variante unterstützen. Deutschland sprach sich dafür aus, schon vor der Entscheidung mit der ukrainischen Regierung dazu das Gespräch zu suchen.
Bürokratischer Aufwand soll nicht ausufern
Bei einer Vorbesprechung ging es laut Aufzeichnungen unter anderem um die Frage, ob eine solche Einschränkung ohne allzu großen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden könnte. Überlegt wird demnach, dass ein ukrainischer Ausreisestempel genügen könnte, um zu entscheiden, ob ein Mann legal die Ukraine verlassen hat oder nicht. Außerdem soll eine Einschränkung für Männer im wehrfähigen Alter, wenn sie denn beschlossen werden sollte, relativ kurzfristig in Kraft treten.
Offiziell teilt ein Sprecher der Europäischen Kommission auf Anfrage nur mit, die Gespräche zur möglichen Verlängerung des Schutzstatus liefen. Es gehe darum, die bestmögliche Lösung für die Ukraine und ihre Bevölkerung zu finden. Bereits seit vergangenem Jahr gibt es in der EU Pläne, nach einem möglichen Ende des Schutzstatus sowohl die freiwillige Rückkehr von Ukrainerinnen und Ukrainern in ihre Heimat als auch langfristige Bleibeperspektiven in den Mitgliedsländern zu ermöglichen.
Ukraine-Flüchtlinge müssen in der EU nicht Asyl beantragen
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine finden in der Europäischen Union nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme. Wie das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mitteilt, hielten sich zum Stichtag 7. Februar laut Ausländerzentralregister knapp 1,16 Millionen Menschen in Deutschland auf, die im Kontext des Krieges in der Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist waren und denen auf Basis dieser EU-Richtlinie vorübergehender Schutz gewährt wurde.
Ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren dürfen seit August 2025 wieder ausreisen. Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen weiter einem Ausreiseverbot. Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmeregelungen, etwa für alleinerziehende Männer, Sportler oder Journalisten. In der Ukraine sind Männer zwischen 18 und 60 Jahren wehrpflichtig und unterliegen der Wehrerfassung. Für den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren.
Anteil der Männer stieg nach Lockerung der Regeln
Bis September 2025 überwog bei den neu nach Deutschland eingereisten Flüchtlingen aus der Ukraine pro Monat jeweils der Anteil der Frauen und Mädchen. Mit der Lockerung der Ausreiseregeln durch die Ukraine kehrte sich das Verhältnis um. Inzwischen ist jedoch wieder ein Rückgang zu verzeichnen. Waren im Oktober noch rund 60 Prozent der Neuankömmlinge aus der Ukraine Männer oder Jungen, so lag ihr Anteil im April bei knapp 53 Prozent, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier ausführt. Eine Reform der allgemeinen Schutzgewährung für Ukrainer sei überfällig, sagt Münzenmaier.
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, sagte, ein "Ausschluss von Männern im wehrfähigen Alter wäre nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern zugleich ein Angriff auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung". Kriegsdienstverweigerung sei ein Menschenrecht, das in der Ukraine nicht gewährleistet sei. Deshalb müsse diesen Menschen Schutz gewährt werden.
Tschechien nahm in Relation zur Bevölkerung die meisten auf
Nach Daten der EU hielten sich im März knapp 29 Prozent der 4,33 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine, die in den Mitgliedstaaten vorübergehenden Schutz gemäß der Richtlinie erhalten haben, in Deutschland auf, rund 22 Prozent in Polen und 9 Prozent in Tschechien./abc/DP/men