BRÜSSEL (dpa-AFX) - Verbraucher in der EU sollen künftig bei manchen Produkten keine gedruckte, sondern eine digitale Bedienungsanleitung bekommen. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsländer einigten sich auf entsprechende Regelanpassungen, wie die derzeitige zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.
Die Liste der speziellen Waren, denen Verkäufer künftig nicht mehr unbedingt eine Anleitung in Papierform beilegen müssen, ist umfangreich. Neben Glühbirnen oder Batterien für E-Fahrräder finden sich darauf auch Fahrzeuge wie etwa Sportboote und Jetskis wieder.
Unternehmen sollen mehr digitalisieren können
Auch spezielle Industrieprodukte wie Schiffsausrüstung oder Aufzüge sollen von den Vereinfachungen erfasst werden. Das Ziel: Unternehmen sollen Informationspflichten öfter digital abwickeln können und weniger drucken müssen. Wer eines der betroffenen Produkte erworben hat, soll der Einigung nach aber auch weiterhin das Recht auf eine gedruckte Anleitung haben - muss diese dann aber explizit vom Verkäufer einfordern.
Der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab teilte nach den Verhandlungen mit, die Einigung sei ein handfestes Praxisbeispiel für bessere Rechtsetzung in Europa. "Informationen werden dadurch leichter zu aktualisieren, zugänglicher und nachhaltiger", fügte der deutsche Politiker hinzu.
Weniger Bürokratie für mittelgroße Unternehmen?
Unterhändler einigten sich am Vormittag zudem auf Vereinfachungen für mittelgroße Unternehmen. Für sie sollen künftig mehrere Ausnahmen gelten, von denen bisher nur Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren - zum Beispiel bestimmte vereinfachte Offenlegungsvorschriften und Sorgfaltspflichten.
Dafür wird eine neue Unternehmenskategorie geschaffen, die sogenannten Small Mid-Cap-Unternehmen (SMC). Darunter zählen der Einigung zufolge Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und entweder einem Umsatz von bis zu 200 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 172 Millionen Euro. Das soll Unternehmen, die schon etwas gewachsen sind, wettbewerbsfähiger machen.
Die erzielte Einigung muss noch vom Plenum des EU-Parlaments und den Mitgliedsländern abgenickt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Die Maßnahmen gehören zu einem EU-Projekt, das Bürokratie abbauen soll./tre/DP/men