GELSENKIRCHEN/ESSEN (dpa-AFX) - Im Streit um Schadenersatz nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen haben die Streitparteien einen Vergleich vor dem Landgericht Essen abgelehnt. Wie bei Zivilverfahren üblich, fragte der Vorsitzende Richter Stefan Ostheide zum Auftakt die klagende Kundin und die Sparkasse nach ihrer Bereitschaft zu einem Vergleich. Beide Seiten lehnten das ab.
In dem Verfahren fordert eine Kundin in ihrer Klage von dem Geldinstitut Schadenersatz. Sie gibt an, Bargeld und Schmuck im Wert von 391.000 Euro in ihrem Schließfach verwahrt zu haben, das aufgebrochen wurde. Die 83-jährige Rita M. wirft der Bank gravierende Versäumnisse bei der Sicherung des Schließfachraumes vor. Die Sparkasse weist dies zurück. Direkt im Anschluss sollte die Schadenersatzklage eines weiteren Kunden behandelt werden.
Nach Weihnachten 2025 waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem gewaltigen Spezialbohrer in den Tresorraum der Sparkasse gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen./wa/DP/men