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Dobrindt regt Kürzung des Bürgergeld-Regelsatzes an

Dobrindt regt Kürzung des Bürgergeld-Regelsatzes an

17.6.2026 08:38:19 | Quelle: dpa | Lesedauer etwa 2 min.

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat in der Debatte um Reformen eine Kürzung des Bürgergeld-Regelsatzes angeregt. "Das Bürgergeld mit knapp 50 Milliarden Euro pro Jahr kann einen entscheidenden Beitrag zur Konsolidierung leisten", sagte der CSU-Politiker dem "Focus". "Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass hier deutlich mehr Einsparungen möglich sind als bisher geplant."

Der Regelsatz ist nach Ansicht von Dobrindt derzeit zu hoch, da er eigentlich nur das Existenzminimum abdecken soll. "Die massiven Steigerungen beim Regelsatz in der vergangenen Wahlperiode haben zu erheblichen Kostensteigerungen geführt. Ich glaube, dass der Regelsatz derzeit zu hoch ist. Schließlich soll er das Existenzminimum abdecken und nichts darüber hinaus. Das sollte noch mal auf den Prüfstand", argumentierte der Innenminister.

Rückendeckung bekam er aus der CDU. Der Vorsitzende der Jungen Union (JU), der Bundestagsabgeordnete Johannes Winkel, sagte der "Rheinischen Post": "Wir brauchen eine ehrliche Debatte über die Höhe des Leistungsniveaus." Dobrindt habe recht. Die Höhe des Bürgergeldes "in Kombination mit der Übernahme von Miet- und Energiekosten sowie zahlreicher kostenloser Angebote führt dazu, dass der Anreiz für eine Arbeitsaufnahme deutlich zu gering ist".

Schärfere Regeln ab 1. Juli

Das Bürgergeld hat ab 2023 das umstrittene "Hartz IV"-System abgelöst, das auf der Reformagenda des früheren SPD-Kanzlers Gerhard Schröder beruht hatte. Es wurde aber bald vor allem von der Union kritisiert. Es galt ihr als zu großzügig und ungerecht gegenüber den Steuern und Abgaben zahlenden Beschäftigten. Alleinstehende erhalten derzeit 563 Euro Bürgergeld im Monat. Kinder erhalten je nach Alter 357 bis 471 Euro. Die Ausgaben für die Bürgergeld-Regelsätze lagen im vergangenen Jahr bei 29,4 Milliarden Euro.

Für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher und -Bezieherinnen gelten ab dem 1. Juli schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld./dmo/DP/jha