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EQS-News: Kontron AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären, das Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen (deutsch)

EQS-News: Kontron AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären, das Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen (deutsch)

8.7.2026 16:03:59 | Quelle: dpa | Lesedauer etwa 4 min.

Kontron AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären, das Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen

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EQS-News: Kontron AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
Kontron AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären, das
Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen

08.07.2026 / 18:03 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

* Gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht

* Der Vorstand und der Übernahmeausschuss des Aufsichtsrats raten
Aktionären der Kontron AG insbesondere aufgrund des aus ihrer Sicht
unangemessenen Angebotspreises von einer Annahme ab

* Der Angebotspreis von EUR 23,50 je Kontron-Aktie ist nach Auffassung von
Vorstand und Übernahmeausschuss des Aufsichtsrats finanziell nicht
angemessen und liegt deutlich unter den zuletzt veröffentlichten
Analystenkurszielen

Linz, 8. Juli 2026 - Der Vorstand und der im Auftrag des Aufsichtsrats
handelnde Übernahmeausschuss haben heute ihre gemeinsame begründete
Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zum
Pflichtangebot der Ennoconn Corporation an die Aktionäre der Kontron AG
veröffentlicht.

Nach sorgfältiger Prüfung der am 29. Juni 2026 veröffentlichten
Angebotsunterlage empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären der
Kontron AG, das Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen.

Für eine Annahme des Pflichtangebots könnte sprechen, dass der Vollzug des
Pflichtangebots voraussichtlich zu einer Verringerung des Streubesitzes der
Kontron-Aktien führen wird. Zudem könnte Ennoconn Corporation nach Vollzug
des Angebots über eine höhere Stimmrechtsmehrheit in der Hauptversammlung
der Kontron AG verfügen und bestimmte gesellschaftsrechtliche Maßnahmen
leichter als bisher beschließen. Darüber hinaus können individuelle Gründe
und steuerliche Erwägungen für eine Annahme des Angebots sprechen.

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der Kontron AG
gleichwohl, das Angebot nicht anzunehmen, sofern nicht besondere Umstände
dafürsprechen. Maßgeblich hierfür ist insbesondere, dass der Angebotspreis
nach ihrer Auffassung den finanziellen Wert und die strategischen
Perspektiven der Kontron AG nicht angemessen widerspiegelt:

* Der Angebotspreis von EUR 23,50 je Kontron-Aktie entspricht lediglich
dem niedrigsten Angebotspreis, den die Bieterin nach den gesetzlichen
Mindestpreisvorschriften aufgrund eines Vorerwerbspreises von EUR 23,50
anbieten durfte.

* Der Angebotspreis liegt um EUR 0,26 unter dem Durchschnittsaktienkurs
der Kontron-Aktie der letzten zwölf Monate und enthält damit keine
Prämie bzw. eine negative Prämie.

* Der Angebotspreis bleibt zudem deutlich hinter den zuletzt von Analysten
veröffentlichten Kurszielen zurück, die im Durchschnitt bei rund EUR
30,29 je Kontron-Aktie liegen.

* Die von Vorstand und Aufsichtsrat beauftragte Fairness Opinion von Ernst
& Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Linz/Österreich, kommt
ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Angebotspreis deutlich unterhalb
einer angemessenen Bandbreite liegt und aus finanzieller Sicht nicht
angemessen ist.

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass jeder Aktionär der Kontron
AG ungeachtet dieser Empfehlung unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner
individuellen Verhältnisse sowie seiner persönlichen Einschätzung der
möglichen künftigen Entwicklung des Wertes der Kontron AG und des
Börsenkurses der Kontron-Aktie eigenverantwortlich entscheiden muss, ob und
gegebenenfalls für wie viele Kontron-Aktien er das Angebot annimmt.

Die Annahmefrist begann mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 29.
Juni 2026 und läuft bis 27. Juli 2026. Aktionäre der Kontron AG, die das
Angebot annehmen möchten, können dies über ihre jeweilige depotführende Bank
nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage beschriebenen Bestimmungen und
Bedingungen tun.

Der Vollzug des Angebots steht unter dem Vorbehalt der in der
Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen. Dazu zählen
insbesondere fusionskontrollrechtliche Freigaben durch die zuständigen
Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und den USA sowie
investitionskontrollrechtliche Freigaben in der Bundesrepublik Deutschland,
Frankreich, Österreich und Taiwan. Aktionäre sollten daher berücksichtigen,
dass sich die Abwicklung des Angebots zeitlich erheblich verzögern oder das
Angebot unter bestimmten Umständen nicht vollzogen werden kann.

Die vollständige gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und
Aufsichtsrat der Kontron AG ist kostenfrei bei der Kontron AG erhältlich und
wird auf der Website der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter
https://www.kontron.com/de/konzern/investoren/pflichtangebot veröffentlicht.

Maßgeblich ist ausschließlich die gemeinsame begründete Stellungnahme von
Vorstand und Aufsichtsrat. Diese Pressemitteilung stellt keine Erläuterung
oder Ergänzung zum Inhalt der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.

Linz, 8. Juli 2026

Der Vorstand


08.07.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group

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Telefon: +43 (732) 7664 - 0
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