BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause selten turbulente Beratungen erlebt. Erst unmittelbar vor Beginn entschieden sich die Länder dafür, das Gesundheits-Sparpaket kurzfristig auf die Tagesordnung zu setzen. Es passierte dann knapp die Länderkammer, weil sich keine Mehrheit für das Anrufen des Vermittlungsausschusses fand. Daneben machte der Bundesrat den Weg für zahlreiche weitere Gesetzesvorhaben frei. Ein Überblick:
Neue Regeln für Heizungen
Das "Heizungsgesetz" der früheren Ampel-Regierung ist Geschichte. Unmittelbar nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz zu. Auch hier gab es keine Mehrheit für ein Anrufen des Vermittlungsausschusses. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bisherigen Gesetzes. Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen künftig weiter auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - vorausgesetzt, diese nutzen ab 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan.
Mehr Tempo bei Verkehrsprojekten
Der Bundesrat stimmte dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz zu, das für mehr Tempo bei Bauprojekten von Autobahnen, Schienen und Wasserwegen sorgen soll. Es ändert mehrere Verfahrens-, Planungs- und Umweltvorschriften. Ein Kernpunkt ist eine Priorisierung zentraler Projekte als "Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit". Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einer zentralen Weichenstellung. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) maß dem Gesetz "eine außerordentliche Bedeutung" zu.
Missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften
Künftig soll das missbräuchliche Anerkennen von Vaterschaften erschwert werden. Das Gesetz will verhindern, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit befristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ausländische Kinder anerkennen, die gar nicht ihre sind. Über eine solche Vaterschaftsanerkennung kann ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter ein Aufenthaltsrecht erhalten. Beide bekommen dann auch Sozialleistungen. Künftig werden die Ausländerbehörden stärker in die Verfahren eingebunden.
Reparieren statt Wegwerfen wird bald Pflicht
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben künftig das Recht auf Reparatur von Geräten. Hersteller bestimmter Produkte wie Waschmaschinen, Mobiltelefone, Tablets oder E-Bikes werden damit gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Außerdem müssen die Geräte künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann.
Die Neuregelung setzt auch Anreize für die Verbraucher: Entscheiden sie sich für die Reparatur eines defekten Geräts, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.
Bau neuer Gaskraftwerke wird möglich
In Deutschland können mit der Entscheidung der Länderkammer in den nächsten fünf Jahren zahlreiche neue Gaskraftwerke gebaut werden. Es geht um insgesamt 11 Gigawatt neuer Kapazitäten, die spätestens Ende 2031 am Netz sein sollen. Gebraucht wird nun noch die Zustimmung der EU-Kommission, weil die neuen Anlagen mit Milliardensummen gefördert werden sollen. Bezahlt werden soll dies von allen Stromnutzern über eine neue Umlage ab 2031. Die neuen Anlagen sollen zunächst Erdgas verbrennen, was schädliche Klimagase bedeutet. Spätestens 2045 sollen die Gaskraftwerke dann aber "klimaneutral" mit Wasserstoff laufen.
Digitale Flugabfertigung kommt
Flughäfen können künftig eine komplett digitale Abfertigung anbieten, damit Passagiere schneller zum Gate kommen. Die Nutzung ist für die Fluggäste aber freiwillig. Der Bundesrat akzeptierte ein Gesetz, das der Bundestag Ende Juni beschlossen hatte.
Bei dem digitalen Verfahren soll zu Beginn im Flughafen ein Foto erstellt werden - dann kann man per Gesichtserkennung die Stationen wie Einchecken, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle und Boarding durchlaufen, ohne Dokumente zeigen zu müssen. Ausgenommen sind die Grenzkontrollen durch die Bundespolizei.
Bundesrat will Verschärfung im Sexualstrafrecht
Der Bundesrat spricht sich für die Einführung des Grundsatzes "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht aus. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der auf eine Initiative Hamburgs zurückgeht, fand in der Länderkammer eine Mehrheit. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt. In Deutschland gilt aktuell das "Nein heißt Nein"-Modell. Die Befürworter der weitreichenderen Lösung sehen das Fehlen einer freiwilligen, erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit.
Länder wollen Leugnung des Existenzrechts Israels strafbar machen
Die Länder sprachen sich dafür aus, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Nachdem ein entsprechender Vorschlag Hessens im Bundesrat eine Mehrheit fand, wird sich nach der Sommerpause der Bundestag damit befassen müssen. Staatsrechtler haben allerdings Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht. Sie sehen die Meinungsfreiheit gefährdet. Der von Hessen eingebrachte Entwurf sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden./sk/DP/nas