123fahrschule SE: Fahrschulreform nimmt erste Hürde im Bundesrat - Kernelemente für 123fahrschule gesichert
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123fahrschule SE: Fahrschulreform nimmt erste Hürde im Bundesrat -
Kernelemente für 123fahrschule gesichert
13.07.2026 / 09:50 CET/CEST
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123fahrschule SE: Fahrschulreform nimmt erste Hürde im Bundesrat -
Kernelemente für 123fahrschule gesichert
Köln, 13.07.2026
* Bundesrat gibt Stellungnahme zur Fahrschulreform ab, kein
grundsätzlicher Widerstand
* Der digitale Theorieunterricht als Kernstück der Reform für das
Geschäftsmodell der 123fahrschule SE bleibt vollständig unangetastet
* Laienausbildung bleibt Bestandteil des Gesetzentwurfes - Antrag auf
Streichung ohne Erfolg
* Reformprozess verläuft planmäßig, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 nach
Einschätzung des Vorstands weiterhin auf Kurs
Bundesrat bestätigt Reformkurs: keine inhaltlichen Überraschungen
Der Bundesrat hat heute seine Stellungnahme zur geplanten Reform der
Fahrschulausbildung verabschiedet. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat
diese erste parlamentarische Hürde ohne grundsätzliche Einwände genommen.
Inhalt und Zeitplan der Reform bleiben nach Einschätzung des Vorstands der
123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt: Düsseldorf)
unverändert bestätigt.
Für die 123fahrschule SE ist die Stellungnahme des Bundesrats ein weiteres
positives Signal. Die für das Geschäftsmodell wesentlichen Kernelemente der
Reform blieben im Bundesrat unangetastet und schaffen damit eine belastbare
Grundlage für die weitere operative und strategische Entwicklung des
Unternehmens. Dies stärkt die Planungssicherheit im Hinblick auf die
Umsetzung der Reform und die eingeleitete Weiterentwicklung der
Unternehmensaktivitäten.
Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE:
"Der Bundesrat hat die Reform weitestgehend passieren lassen. Für uns ist
entscheidend, dass es keine inhaltlichen Überraschungen bzw. keinen
Widerstand gegen das Wesentliche gab. Der Zeitplan und die Inhalte stehen
somit und wir nutzen das grüne Licht, um uns weiter konsequent auf den 1.
Januar 2027 vorzubereiten."
Drei Kernbotschaften für 123fahrschule
Der digitale Theorieunterricht, das zentrale Element der Reform für das
Geschäftsmodell der 123fahrschule SE, wurde im Bundesrat vollständig
unangetastet gelassen. Die Abschaffung der Präsenzpflicht, der Wegfall der
Unterrichtsraumpflicht und die gesetzliche Anerkennung von Fahrsimulatoren
für Pflichtinhalte bleiben damit vollumfänglich erhalten.
Die Laienausbildung bleibt ebenfalls im Gesetzesentwurf. Ein entsprechender
Antrag auf vollständige Streichung scheiterte somit im Bundesrat. Sie soll
in einer bundeseinheitlichen Form mit Opt-Out-Möglichkeit für die Länder
eingeführt werden. Dies ist ein pragmatischer Kompromiss, welcher das Modell
für die 123fahrschule als digitale Plattform sogar attraktiver macht, da die
Fahrschule weiterhin über die Einweisung des Anleiters im Prozess verfügt.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zur
Gegenäußerung zugeleitet. Im Anschluss wird der Gesetzentwurf im Bundestag
beraten. Nach Einschätzung des Vorstands verläuft das Gesetzgebungsverfahren
weiterhin planmäßig, sodass ein Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2027
unverändert realistisch erscheint.
Über die 123fahrschule SE
Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt:
Düsseldorf) ist ein KI-getriebenes Ausbildungs- und Technologieunternehmen
im deutschen Führerscheinausbildungsmarkt. Das 2016 gegründete Unternehmen
entwickelt und betreibt eine integrierte Plattform für die
Führerscheinklasse B, bestehend aus KI-gestützter Lernsteuerung, digitalen
Theorieformaten und eigenen Fahrsimulatoren. Mit bundesweit über 60
Standorten ist 123fahrschule bereits heute die größte Fahrschulkette im
B-Segment und verfolgt eine skalierbare Wachstumsstrategie inklusive einer
geplanten Franchise-Expansion.
Zum Unternehmensverbund gehören neben der 123fahrschule SE die FahrerWerk
GmbH (Fahrlehrerausbildung an drei Standorten) sowie die Foerst GmbH
(Entwicklung und Vertrieb von Fahrsimulatoren für PKW und LKW). Alle drei
Einheiten profitieren unmittelbar von der Fahrschulreform zum 1. Januar
2027.
Technologisch verfügt das Unternehmen durch proprietäre Software- und
KI-Systeme, eigenentwickelte Fahrsimulatoren sowie einen kontinuierlich
wachsenden Datenbestand aus Theorie-, Simulator- und Praxisausbildung über
einen in der Branche bislang einzigartigen Vorsprung. Für Investoren
markiert 2026 einen zentralen Entwicklungsschritt: Die 123fahrschule
entwickelt sich von einem technologiegestützten Ausbildungsanbieter hin zu
einer skalierbaren Ausbildungs- und Plattformgesellschaft mit klarer
Governance, der Perspektive wiederkehrender Erlösstrukturen und dem
Anspruch, die technologische Transformation der Führerscheinausbildung
langfristig maßgeblich mitzugestalten.
Ihr Ansprechpartner: Boris Polenske
Kontakt: ir@123fahrschule.de
Mehr Infos: https://123fahrschule.de/investor-relations
Oder: https://fahrschulreform2027.de/
Disclaimer
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"zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen
basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und
Informationen des Vorstands der 123fahrschule SE. Zukunftsgerichtete
Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und
Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und
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