VOLKSWAGEN AG: Volkswagen AG beschließt Prüfung eines möglichen Börsengangs der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
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DGAP-Ad-hoc: VOLKSWAGEN AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung/Börsengang
VOLKSWAGEN AG: Volkswagen AG beschließt Prüfung eines möglichen Börsengangs
der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
24.02.2022 / 19:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Volkswagen AG beschließt Prüfung eines möglichen Börsengangs der Dr. Ing.
h.c. F. Porsche AG
Wie die Volkswagen AG mit Ad-hoc-Mitteilung vom 22. Februar 2022 mitgeteilt
hatte, hat sie mit der Porsche Automobil Holding SE Gespräche über einen
möglichen Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG geführt und eine
Eckpunktevereinbarung verhandelt. Der Vorstand der Volkswagen AG hat heute
mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Volkswagen AG beschlossen, die
Eckpunktevereinbarung abzuschließen und auf dieser Grundlage die
Umsetzbarkeit eines möglichen Börsengangs der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zu
prüfen. Die tatsächliche Umsetzbarkeit eines Börsengangs hängt von einer
Vielzahl verschiedener Parameter sowie den allgemeinen Marktgegebenheiten
ab. Abschließende Entscheidungen sind noch nicht getroffen.
Nach Maßgabe der Eckpunktevereinbarung soll für den Fall eines Börsengangs
das Grundkapital der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in 50% Vorzugsaktien und
50% Stammaktien unterteilt werden und es sollen im Rahmen des möglichen
Börsengangs bis zu 25% der Vorzugsaktien am Kapitalmarkt platziert werden.
Im Zusammenhang mit dem möglichen Börsengang würde die Porsche Automobil
Holding SE 25% zuzüglich einer Aktie der Stammaktien an der Dr. Ing. h.c. F.
Porsche AG von der Volkswagen AG zum Platzierungspreis der Vorzugsaktien
zuzüglich einer Prämie von 7,5% erwerben. Die Volkswagen AG würde die Dr.
Ing. h.c. F. Porsche AG auch nach der Umsetzung eines Börsengangs weiterhin
im Wege der Vollkonsolidierung in ihren Konzernabschluss einbeziehen. Es ist
zudem geplant, die industrielle Kooperation zwischen der Volkswagen AG und
der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG nach einem möglichen Börsengang
fortzusetzen.
Die Volkswagen AG würde die Einnahmen aus einem möglichen Börsengang der Dr.
Ing. h.c. F. Porsche AG für die Finanzierung der industriellen und
technologischen Transformation des Volkswagen-Konzerns sowie das weitere
Wachstum nutzen. Zudem wurde vereinbart, dass die Volkswagen AG im Fall
eines erfolgreichen Börsengangs den Aktionären vorschlagen wird, eine
Sonderdividende in einem Umfang von 49% der Bruttogesamterlöse aus der
Platzierung der Vorzugsaktien und dem Verkauf der Stammaktien auszuschütten.
Zugleich ist vorgesehen, dass die Mitarbeiter der Volkswagen AG in Form
eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms (ca. EUR 2.000,- pro Mitarbeiter) an
dem Erfolg des Konzerns partizipieren.
Rolf Woller
Leiter Konzern Treasury und Investor Relations
24.02.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Quelle: dpa-AFX

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DGAP-Adhoc: VOLKSWAGEN AG: Volkswagen AG beschließt Prüfung eines möglichen Börsengangs der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (deutsch)
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