Mangels laufender Erträge fällt bei ETNs beim Verkauf mit Gewinn entsprechend Abgeltungssteuer an. Realisierte Verluste lassen sich mit positiven Kapitaleinnahmen verrechnen. Der steuerliche Vorteil von ETNs liegt im Zinseszinseffekt, indem die Erträge während der Haltefrist brutto auflaufen können.
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