Fondslexikon
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Erklärung
Altersvorsorge-Fonds (AS-Fonds)
Altersvorsorge-Fonds sind regulierte Sondervermögen, die nach dem Investmentgesetz (InvG) reguliert wurden. Nach in Kraft treten des Kapitalanlagegesetzbuch KAGB im Juli 2013 dürfen AS-Fonds nicht mehr aufgelegt werden. Bestehende Fonds haben Bestandsschutz. AS-Fonds legen das Fondsvermögen mit dem Ziel des langfristigen Vorsorgesparens an, beispielsweise in Aktien, Anleihen oder Immobilienfonds.
Grundsätzliche Informationen zu Fonds: siehe Investmentfonds