Seit 22. Juli 2013 dürfen sonstige Sondervermögen keine Anteile an Offene Immobilienfonds (OIF), Single-Hedgefonds und Unternehmensbeteiligungen erwerben. Soweit die Fonds zum Stichtag 22. Juli 2013 Anteile an diesen Fonds, bzw. Beteiligungen halten, dürfen diese unbefristet weiter gehalten werden.
Grundsätzliche Informationen zu Fonds: siehe Investmentfonds
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