Fondslexikon
Suchen Sie hier nach Fachbegriffen aus der Finanz- und Investmentfondswelt. Wählen Sie hierzu den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs.
Erklärung
Verfügbarkeit
Eine KVG ist dazu verpflichtet, Anteile eines offenen Fonds
börsentäglich zurückzunehmen. Eine Ausnahme können hier Offene
Immobilienfonds bilden. Der Kunde soll jederzeit ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist über sein Vermögen verfügen können. Spezielle
Kündigungsfristen gibt es lediglich bei Anlagen nach dem
Vermögensbildungsgesetz.